Endgültigen Standort-Auswahl Baden-Badens

Sondersitzung Neubau Klinikum Mittelbaden am Montag – Ortschaftsrat lehnt Standort Sandweier ab

Sondersitzung Neubau Klinikum Mittelbaden am Montag – Ortschaftsrat lehnt Standort Sandweier ab
Die Gemeinderatssitzung findet am Montag im Auditorium des Kongresshauses statt. Foto: Archiv

Baden-Baden, 18.09.2021, Bericht: Redaktion In der öffentlichen 24. Sitzung des Gemeinderates geht es am Montag ab 16.00 Uhr um ein Projekt, das nach gegenwärtigem Stand hunderte Millionen Euro kosten wird und für die Gesundheitsversorgung in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt die wohl wichtigste Grundlage liefert.

Im Auditorium des Kongresshauses steht nur der Neubau des Klinikums Mittelbaden auf der Tagesordnung:

TOP 1 Neubau Klinikum Mittelbaden gGmbH – Standortauswahlverfahren Vorstellung der Ergebnisse der vertiefenden Betrachtung der potentiellen Standorte Weiher, Balg, Wörnersangewand

a) Benennung der/des Standorte/s an vom Klinikum Mittel-baden beauftragte Unternehmen ANDREE CONSULT GmbH

b) Absichtserklärung zur Durchführung Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

Beschlussvorschlag

a) Der Gemeinderat beschließt, für das Standortauswahlverfahren zum Neubau des Klinikums Mittelbaden gGmbH folgende(n) Baden-Badener Standort(e)an das beauftragte Unternehmen ANDREE CONSULT GmbH am 15.10.2021 zu melden:

• die Flächen um den Standort des Klinikums in Balg

• in Sandweier das Areal «Weiher» an der Gemarkungsgrenze zu Rastatt

• in Haueneberstein das Areal «Wörnersangewand» (nördliche Erweiterung)

b)Der Gemeinderat beabsichtigt, für das Standortauswahlverfahren zum Neubau des Klinikums Mittelbaden gGmbH für den/die Standort(e)

• die Flächen um den Standort des Klinikums in Balg

• in Haueneberstein das Areal «Wörnersangewand» (nördliche Erweiterung),

soweit der freihändige Erwerb privater Grundstücksflächen nicht erfolgreich ist, die zeitnahe Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §165ff. BauGB.

Sachverhalt:

Der Kreistag des Landkreises Rastatt und der Gemeinderat des Stadtkreises Baden-Baden (GR-Beschluss v. 22.02.2021) haben sich für den Neubau des Klinikums Mittelbaden in Form einer «Ein-Standort-Variante» entschieden.

Der Stadtkreis Baden-Baden sowie die Städte im Landkreis Rastatt sind aufgefordert, geeignete Standorte für den Neubau des Klinikums Mittelbaden für das anschließende Standortauswahlverfahren zu benennen.

Die Stadtverwaltung Baden-Baden hat zahlreiche Flächen im Stadtkreis entsprechend des Krite-rienkataloges der Firma ANDREE CONSULT GmbH, die mit der Durchführung des Auswahlver-fahrens durch das Klinikum Mittelbaden gGmbH betraut ist, untersucht.

Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat darauf aufbauend in seiner Sitzung am 28.06.2021 drei Standorte benannt, die durch geeignete Planungsbüros weiter vertieft untersucht werden sollen.

Die Untersuchungen des durch die Stadtverwaltung im Anschluss beauftragten BürosPesch & Partner / Stuttgart, diverser Fachgutachter sowie der Stadtverwaltung liegen mittlerweile vor und werden in der Sondersitzung des Gemeinderates am 20.09.2021 durch das Büro Pesch & Partner sowie Fachgutachter vorgestellt.

Sondersitzung des Gemeinderates am 20.09.2021

Erste Aufgabe des Gemeinderates in der Sondersitzung am 20.09.2021 ist die Benennung der endgültigen Auswahl für die Beteiligung der Stadt Baden-Baden am Standortauswahlverfahren des Klinikums Mittelbaden gGmbH (Frist ist der 15.10.2021) – nach Anhörung der jeweiligen Ortschaftsräte.

Des Weiteren ist für den Nachweis der Verfügbarkeit der jeweiligen Grundstücke ( Ziffer 3.2.3. des Pflichtenheftes der Fa. ANDREE CONSULT ,«Verfügbarkeit des Grundstücks») u.U. die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §165 ff. BauGB notwendig. Eine entsprechende Absichtserklärung des Gemeinderates, diese, wenn nötig, zeitnah durchzuführen, wird je nach Standortauswahl des Gemeinderates zusätzlich gebraucht.

Die Kanzlei BENDER HARRER KREVET bzw. Herr RA Dr. Burmeister attestiert der Stadt Baden-Baden mit dem in der Anlage 2 beigefügten Schreibengrundsätzlich dieAnwendungsvoraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen EntwickIungsmaßnahme nach §§ 165 ff. BauGB in denvorliegenden Fällen

PDF Vorentwurf: Standortkonzepte für das Zentralklinikum Mittelbaden

Bild Tischvorlage


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