Aus dem Rathaus Baden-Baden
Stadt Baden-Baden zu Schutzmaßnahmen – Im Uferbereich Pools, Grillstellen, Trampoline und Spielgeräte verboten

Baden-Baden, 21.07.2023, Bericht: Rathaus Der Stadtkreis Baden-Baden ist durchzogen von Bachläufen und Wassergräben. Die Flächen entlang von Gewässern jenseits ihrer Böschungen werden Gewässerrandstreifen genannt, dienen als Schutzsaum und halten Stoffeinträge, die dem Gewässer schaden können, zurück.
Für diese sogenannten Gewässer 2. Ordnung hat der Landesgesetzgeber nicht nur einen Gewässerrandstreifen im Außenbereich, sondern seit 2014 auch im Innenbereich festgesetzt. Die Breite des Gewässerrandstreifens beträgt in der freien Landschaft grundsätzlich auf jeder Uferseite zehn Meter. Im bebauten Innenbereich gilt eine Mindestbreite von fünf Meter, in der Regel gemessen ab Böschungsoberkante.
Das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz informiert, dass Anliegern an einem Gewässer oft nicht bekannt ist, welche erheblichen Auswirkungen die gesetzlichen Regelungen gerade im Siedlungsbereich haben. So ist die Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen im Gewässerrandstreifen verboten. Hierzu gehören unter anderem Zäune, Sichtschutzanlagen, künstliche Auffüllungen, Hütten, Pools, befestigte oder versiegelte Flächen, Grillstellen, aber auch Außenanlagen von Wärmepumpen, Trampoline und Spielgeräte. Weiterhin sind Lagerungen von Materialien wie beispielsweise Brennholz und Kompost verboten.
Sterile Rasenflächen sowie nicht einheimische und nicht standortgerechte Gehölze sind im Gewässerrandstreifen nicht erwünscht. Heimische und standortgerechte Pflanzungen, die den Gewässern unter anderem zur Beschattung dienen, sind zu erhalten, sofern hiervon keine Hochwassergefahren ausgehen. Wer Anlagen im Gewässerrandstreifen ohne Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde errichtet, riskiert nicht nur den Rückbau seiner Anlage, sondern auch ein Bußgeld.
Die Stadt bittet daher darum, vor jeglichen geplanten Maßnahmen im Uferbereich und innerhalb des Gewässerrandstreifens Kontakt zur unteren Wasserbehörde aufzunehmen. Das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz steht unter der Rufnummer 07221 93-1501 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung, um die Zulässigkeit und mögliche Randbedingungen rechtzeitig zu besprechen.
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