Krankenhausvergütung
Statement von Gesundheitsminister Lucha zum Krankenhausreform-Gutachten – Handlungsgrundlage auch für Klinikpläne in Baden-Baden und Rastatt

Stuttgart, 21.04.2023, Bericht: Redaktion Für die Diskussionen um einen Standort für eine neue Zentralklinik für Baden-Baden und den Landkreis Rastatt wird die geplante Krankenhausreform und Krankenhausvergütung der Ampel-Regierung eine Rolle spielen.
Ein schon erkennbares Kompetenz-Gerangel zwischen Berlin und Stuttgart wird zwischen den Zeilen eines Statements des baden-württembergischen Gesundheitsministers Manne Lucha zu dem Krankenhausreform-Gutachten sichtbar.
Das Statement von Manne Lucha verbreitete gestern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: «Das Gutachten zeigt die kompetenzrechtlichen Grenzen für die Bundesreform der Krankenhausvergütung auf und bestätigt, dass das Krankenhausplanungsrecht der Länder durch die Reform nicht umgangen werden darf. Es ist daher umso wichtiger, dass der Bundesgesundheitsminister bereits versichert hat, dass den Ländern ausreichende Gestaltungsspielräume im Rahmen ihrer Planungshoheit in Form von Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbeständen verbleiben werden, um den verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen gerecht zu werden.
Wir werden daher weiterhin gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern konstruktiv zusammenarbeiten, damit die für die Krankenhäuser so dringende und wichtige Vergütungsreform schnellstmöglich, aber auch rechtssicher auf den Weg gebracht werden kann.»
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