Erklärung aus dem Kultusministerium
Streit um Maskentragen in den Schulen – Schüler und Lehrer dürfen Masken tragen – Kultusministerium relativiert Entscheidung des Regierungspräsidium Karlsruhe

Stuttgart, 29.11.2023, 00:00 Uhr, Bericht: Redaktion In den Zeiten der Corona-Pandemie waren Atemschutzmasken vorgeschrieben. Die Vorschrift löste heftige Debatten aus. An Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe wurden sie zwischenzeitlich verboten, von Einzelfällen abgesehen.
Zur wieder aufflammenden aktuellen Diskussion um Atemschutzmasken-Verbote an Schulen nimmt nun das Kultusministerium in Stuttgart Stellung. Nun relativiert das Stuttgarter Ministerium die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. «Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben die Möglichkeit, zum individuellen Gesundheitsschutz eine Atemschutzmaske zu tragen», heißt es aus dem Ministerium, das seit dem 12. Mai 2021 von der grünen Politikerin Theresa Schopper Ministerin für Kultus, Jugend geführt wird.
«Schulleitungen müssen den Schutz vulnerabler Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ernst nehmen und entsprechende Vereinbarungen zum Tragen von Masken treffen. Gerade in Zeiten von zahlreichen Atemwegserkrankungen und einer derzeit hohen Anzahl von COVID-Infektionen steht es außer Frage, dass der individuelle Gesundheitsschutz, der in der Rechtsverordnung bereits angelegt ist, hier Vorrang hat. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben daher die Möglichkeit, zum individuellen Gesundheitsschutz eine Atemschutzmaske zu tragen», erklärt das Kultusministerium.
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