Ermittlungsverfahren eingestellt

Ursache für Tod von drei Kindern in Gernsbach bleibt im Dunkeln – Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Ermittlungen ein

Ursache für Tod von drei Kindern in Gernsbach bleibt im Dunkeln – Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Ermittlungen ein
Foto: Archiv

Baden-Baden/Gernsbach, 30.08.2023, Bericht: Redaktion Die Ursache für den Tod von drei Kindern in Gernsbach wird wohl immer im Dunkeln bleiben. Das Ermittlungsverfahren wegen des Brandes am 13. April dieses Jahres im Gernsbacher Ortsteil Reichental wird eingestellt. Dies teilte gestern die Staatsanwaltschaft Baden-Baden mit.

Eine Bewohnerin war in Verdacht geraten, das ehemalige Gasthaus «Grüner Baum» angezündet zu haben. Das Ergebnis oder besser das Nicht-Ergebnis der Ermittlungen dürfte einiges Unbehagen auslösen.

Die Erklärung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 28. August 2023 im Wortlaut:

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat das Ermittlungsverfahren gegen eine Bewohnerin einer städtischen Unterkunft in Gernsbach-Reichental wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Todesfolge mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Der Beschuldigten war zur Last gelegt worden, in den frühen Morgenstunden des 13.04.2023 die von zahlreichen Menschen bewohnte ehemalige Gaststätte «Grüner Baum» in Gernsbach-Reichental absichtlich angezündet zu haben. Durch das Feuer war das Gebäude vollständig niedergebrannt, mehrere Personen waren durch das Feuer bzw. durch das Einatmen von Rauchgasen verletzt worden und drei Kinder verbrannt.

 

Auch durch sehr umfangreiche Ermittlungen ließ sich die Ursache des Brandes nicht sicher klären. Wahrscheinlich war das Feuer im Bereich des hölzernen Treppenhauses entstanden. Aber weder durch kriminaltechnische Feststellungen, die Untersuchungen durch Brandsachverständige des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg oder durch Zeugenbeweis war der Nachweis der Brandursache zu erbringen. Technische Defekte waren nicht feststellbar und die vagen Hinweise auf den Einsatz eines Brandbeschleunigers haben sich nicht bestätigt. Auch die an der Kleidung und am Körper der Beschuldigten durchgeführten kriminaltechnischen Untersuchungen erbrachten keine Auffälligkeiten. Die Aussagen mehrerer Zeugen, deren Angaben zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Beschuldigte begründet hatten, wiesen jeweils für sich genommen und in einer Gesamtschau eine nur geringe Konsistenz auf und erschienen wenig zuverlässig und nicht uneingeschränkt plausibel. Die Brandursache und die im Raum stehende Beteiligung der Beschuldigten daran ließ sich auf dieser Grundlage nicht hinreichend sicher klären.




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