Aus dem Rathaus Baden-Baden

Verbot für Laubbläser und Laubsammler in Baden-Baden – Nur zulässig in kleinem Zeitkorridor

Verbot für Laubbläser und Laubsammler in Baden-Baden – Nur zulässig in kleinem Zeitkorridor
Foto: Archiv

Baden-Baden, 27.07.2023, Bericht: Rathaus Da beim städtischen Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz aktuell vermehrt Beschwerden eingehen über die nicht gerade leise arbeitenden motorisierten Laubsammler und Laubbläser, informiert die Stadtverwaltung an dieser Stelle über die geltenden Vorschriften.

So ist der Betrieb dieser Geräte in Wohngebieten, dazu zählen auch Bereiche, die der Erholung dienen, wie Kur- und Klinikbetriebe und das Umfeld von Hotels, nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt. Generell, so die Stadtpressestelle, sollten die Bürger Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen.

 

Für weitere Fragen zum Thema steht das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz unter der Rufnummer 07221/93-1501 zur Verfügung.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.