Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden

Volksbegehren auch in Baden-Baden - Artenschutz „Rettet die Bienen“

Baden-Baden, 18.09.2019 Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens – Artenschutz «Rettet die Bienen» über das «Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes»

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren. Artenschutz «Rettet die Bienen» über das «Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes» durchgeführt. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.

1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.

2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.

Die Eintragungsliste für die Stadt Baden-Baden wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 in Dienststellen für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.

Bürgerbüro Briegelacker
Briegelackerstr. 21
76532 Baden-Baden
Montag bis Mittwoch: 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
rollstuhlgerecht

Mehr Informationen: PDF


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