Aus dem Rathaus Baden-Baden

Warnung aus dem Rathaus zu Folgen der Hitze – Bachwasserentnahme strenger geregelt

Warnung aus dem Rathaus zu Folgen der Hitze – Bachwasserentnahme strenger geregelt
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 27.06.2019, Bericht: Rathaus Bei anhaltender Trockenheit steigt der Bedarf, Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Als praktische und bequeme Möglichkeit für Bachanrainer scheint sich dazu die Wasserentnahme aus dem Bach anzubieten.

Wie nun das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz mitteilt, gibt es nach dem Landeswassergesetz seit 2014 den «Eigentümer- und Anliegergebrauch am Gewässer» nicht mehr. Das bedeutet, dass die Benutzung eines Gewässers nur im Rahmen des Gemeingebrauchs erfolgen darf.

Im Rahmen dieses sogenannten Gemeingebrauchs ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, wie Eimer oder Gießkanne erlaubt, wenn dadurch «keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind». Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie vor allem in den kleineren Gewässern. Denn schließlich, so die Stadtpressestelle, brauchen auch Fische und Kleintiere in den Unterläufen der Gewässer das lebensnotwendige Nass.

Niedrigwasser belastet Tiere und Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Denn wenn Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft gemindert und es kommt vermehrt zu Algenwuchs, was wiederum mit Minderung des Sauerstoffgehalts im Gewässer verbunden ist. «Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, derzeit kein Wasser aus den Bächen im Stadtkreis zu entnehmen», so Thomas Eckerle vom Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz der Stadtverwaltung.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass das Füttern von Tieren im und am Gewässer, beispielsweise Enten, unterbleiben sollte, um die Minderung des Sauerstoffgehaltes im Gewässer nicht noch weiter zu verstärken.

Nicht zulässig sind auch das Aufstauen von Gewässern und die Entnahme größerer Wassermengen ohne wasserrechtliche Erlaubnis, beispielsweise mit elektrischen Pumpen.

Fazit: Bei Niedrigwasser bitte kein Bachwasser entnehmen!


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