Gerichtsverhandlung

Zwei Menschen sollten sterben – Feuer vor Reihenhaus in Baden-Baden gelegt

Zwei Menschen sollten sterben – Feuer vor Reihenhaus in Baden-Baden gelegt
Foto: Archiv

Baden-Baden, 06.04.2024, Bericht: Redaktion Die Absicht, zwei Menschen zu töten, war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden das Motiv für einen nun Angeklagten, ein Feuer vor einem Haus in Baden-Baden zu entfachen.

Das Schwurgericht des Landgerichts Baden-Baden unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Stefan Schmid verhandelt ab Dienstag, dem 16. April, mit Fortsetzungsterminen am Donnerstag, 18. April, und Dienstag, 23. April, jeweils um 9.30 Uhr über die Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, die dem derzeit 39-jährigen Angeklagten unter anderem zur Last legt, am 4. November 2023 gegen 23.20 Uhr unmittelbar vor der Haustür eines Reihenmittelhauses in Baden-Baden mehrere Gegenstände aus Papier und Kartonagen in Brand gesetzt zu haben, in der Absicht, auf diese Weise das gesamte Gebäude niederzubrennen und die sich darin aufhaltenden beiden Personen, von denen er einer gegenüber wenige Stunden zuvor via WhatsApp bereits eine entsprechende Drohung ausgesprochen habe, zu töten.

 

Durch die einsetzende Rauchentwicklung sei es einer der beiden Personen jedoch gelungen, das Feuer zu löschen, bevor die Hauseingangstür, deren Rahmen oder sonstige Teile selbständig gebrannt hätten. Dennoch sei am Gebäude ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro entstanden. Der Angeklagte hat den Vorwurf bestritten. Er sitzt aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Baden-Baden vom 5. November 2023 seitdem in Untersuchungshaft. Zum Termin am 16. April sind mehrere Zeugen geladen.




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