Neue Corona-Regeln

3G-Regel in Bus und Bahn ab heute – Stichpunktartige Kontrollen

3G-Regel in Bus und Bahn ab heute – Stichpunktartige Kontrollen
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 24.11.2021, Bericht: Redaktion Ab heute gilt in Bussen und Bahnen die 3G-Regel. Fahrgäste sind verpflichtet, auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen.

Wer sich nicht an die Regel hält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. «Es wird stichpunktartige Kontrollen geben», kündigte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann. Kontrolliert werde stichprobenhaft durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen mit der Unterstützung der Polizeibehörden. Die ersten Schwerpunktkontrollen seien bereits für heute geplant.

Fahrgäste müssen einen der folgenden Nachweise mit sich führen:

• Impfnachweis (die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)

• Genesenenachweis (nicht älter als 180 Tage)

• negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden

• negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden

• Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen

 

Selbsttests für den Eigengebrauch werden als Nachweis nicht akzeptiert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt weiterhin. Ausgenommen von der neuen 3G-Regelung sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxen.


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