"Ride of Silence"

ADFC erinnert an verunglückte Fahrradfahrer – ADFC-Mitglied Oliver Haungs radelte zu den Unfallstellen

ADFC erinnert an verunglückte Fahrradfahrer – ADFC-Mitglied Oliver Haungs radelte zu den Unfallstellen
Kreuzung Muggensturmer Landstraße. Foto: Oliver Haungs

Rastatt, 21.05.2020, Bericht: Redaktion Anlässlich des «Ride of Silence», dem am vergangenen Mittwoch ausgerufenen Gedenktag für die im Straßenverkehr zu Tode gekommenen und verletzen Radfahrer und Radfahrerinnen, nimmt der ADFC Kreisverband Baden-Baden, Bühl, Rastatt Stellung.

Der hiesige ADAC erinnert an die Radfahrer, die im Landkreis Rastatt im Straßenverkehr ums Leben kamen. Ein Bild vom Unfallort Muggensturmer Landstraße auf der Gemarkung Bietigheim am 16. April 2020 stehe beispielgebend für die anderen beiden Unfallorte zur Verfügung. Eine auf den ersten Blick unscheinbare Kreuzung von Landstraße mit Landwirtschaftsweg wurde zum tragischen Unfallort.

Die Erklärung des ADFC Kreisverband Baden-Baden, Bühl, Rastatt im Wortlaut:

Der ADFC Baden-Baden Bühl Rastatt gedachte den auf öffentlichen Straßen getöteten und verletzten Radfahrenden mit dem «Ride of Silence». Es handelt sich dabei um eine 2003 ins Leben gerufene weltweite Aktion am dritten Mittwoch im Mai, bei der Unglücksorte angefahren werden. Es wird eine Schweigeminute abgehalten. Stellvertretend für eine Abordnung des ADFC, die wegen den Corona-Bestimmungen nicht durch mehrere Teilnehmer stattfinden durfte, radelte Oliver Haungs, ADFC Mitglied aus Muggensturm, stellvertretend die Unfallstellen, die in 2020 Todesopfer forderten, mit seinem Fahrrad ab und hielt an den Unfallorten inne, um sowohl den Verstorbenen als auch allen verletzten Radfahrern zu gedenken. Dabei wurde die Verkehrssituation für Radfahrer vor Ort in Augenschein genommen. In 2020 sind im Landkreis bereits drei Radfahrende zu Tode gekommen.

Besucht wurden nacheinander
1. Gemarkung Bietigheim, Muggensturmer Landstraße (Unfall vom 16.04.2020);
2. Steinmauern, Plittersdorfer Str./Landwirtschaftsweg (Unfall vom 07.04.2020) und
3. Iffezheim, Tullastr./Mittelweg (Unfall vom 20.01.2020).

Im Hinblick auf die steigenden Unfallzahlen appelliert der ADFC an die KFZ-Lenker den inzwischen vorgeschriebenen Seitenabstand von 1,50 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen einzuhalten, auch und besonders an Radspuren und Radschutzstreifen. Die Betreiber von LKW- und Transporterfuhrparks, wie z. B. Mülltransportern, Speditionen, Busunternehmen und Post-/Paketzustellern werden aufgerufen ihre Fahrzeuge mit automatischen Brems- und Abbiegeassistenten sowie Rückfahrkameras auszustatten, um Unfällen mit Radfahrern vorzubeugen. Radfahrenden legt der ADFC dringend nahe beim Überqueren von Straßen, insbesondere bei Überlandstraßen, den herannahenden Verkehr bezüglich Geschwindigkeit und Entfernung sehr sorgfältig einzuschätzen und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Im Zweifel nie! Defensive Fahrweise und leuchtende Farben bei der Kleidung sind stets zu empfehlen.


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