Aus dem Rathaus Baden-Baden

Baden-Badener Rathaus ärgert sich über Gehweg-Parker – 3.051 Verstöße im letzten Jahr – „Kein Kavaliersdelikt“

Baden-Badener Rathaus ärgert sich über Gehweg-Parker – 3.051 Verstöße im letzten Jahr – „Kein Kavaliersdelikt“
Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Foto: Archiv

Baden-Baden, 03.05.2022, Bericht: Redaktion Immer wieder würden Autofahrer auf Gehwegen so behindernd parken, schimpft das Rathaus, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssten.

Insbesondere Kinder und ältere Menschen, auch mit Rollatoren, sowie Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen seien dabei erheblich gefährdet. Zudem bestehe für Kinder bis acht Jahre die Pflicht, mit dem Fahrrad den Gehweg zu benutzen. Aufsichtspersonen dürfen dies dann ebenfalls tun. «Gehwegparken ist also kein Kavaliersdelikt!», meint die Stadtverwaltung. Denn gemäß der Straßenverkehrsordnung ist am rechten Fahrbahnrand zu parken, erinnert das Rathaus an die Regeln, an die sich nicht alle halten.

 

Dass Gehwegparken keine Seltenheit ist, belegen Zahlen aus dem vergangenen Jahr. Insgesamt 3.051 Verwarnungen sprach der Gemeindevollzugsdienst 2021 wegen verbotswidrigem Gehwegparken aus. Darunter waren 87 Verwarnungen wegen Behinderung und 91 Verwarnungen, bei denen die Fahrzeuge jeweils länger als eine Stunde den Gehweg «zuparkten». In drei besonders gravierenden Fällen mussten Fahrzeuge sogar abgeschleppt werden, teilt das Rathaus zu dieser Statistik mit.


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