Bürgerschaftlich getragene Mobilitätsangebote

Bürgerrufautos in fast 100 Gemeinden – Landesförderprogramm startet heute

Stuttgart, 01.08.2019, Bericht: Redaktion Die Politik des Landes Baden-Württemberg trägt erkennbar auch beim öffentlichen Nahverkehr eine grüne Handschrift.

Das Land unterstützte bürgerschaftlich getragene Mobilität mit verschiedenen Förderangeboten, heißt es in einer Erklärung des Verkehrsministeriums von gestern. In rund 100 Gemeinden im Land stellten nicht nur Bürgerbusse, sondern auch Bürgerrufautos «eine sinnvolle Ergänzung für den öffentlichen Personennahverkehr dar», heißt es aus Stuttgart.

Die Erklärung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg:

Bürgerschaftlich getragene Mobilitätsangebote sind in Baden-Württemberg zunehmend gefragt: In bald 100 Gemeinden im Land stellen Bürgerbusse und Bürgerrufautos eine sinnvolle Ergänzung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dar. Mit passgenauen und vor Ort entwickelten Konzepten, kreativen Ideen und viel Engagement ergänzen sie den Bus- und Bahnverkehr dort, wo es keine ÖPNV- Angebote gibt. Vor fünf Jahren lag die Zahl der bürgerschaftlichen Verkehre lediglich bei etwa einem Drittel des heutigen Werts. Baden-Württemberg unterstützt bürgerschaftlich getragene Mobilität mit verschiedenen Förderangeboten.

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL erklärte: «Die Antragszahlen zeigen uns, dass wir die richtigen Förderprogramme aufgelegt haben. Ich freue mich, dass unser Angebot von den Kommunen so gut angenommen wird. Der ländliche Raum umfasst knapp 70 Prozent der Landesfläche. Ungefähr 35 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg leben auf dem Land. Die Mobilität der Menschen sicherzustellen, ist ein zentrales Handlungsfeld der Landesregierung. Wir müssen gemeinsam ein Verkehrsangebot schaffen, das es auch den Menschen fernab der Städte erlaubt, mobil – auch klimaschonend mobil – zu sein. Nur so können wir den ländlichen Raum zukunftsfähig zu machen.»

Landesförderprogramm startet wieder am 1. August

Das Förderprogramm «Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV» verzeichnete trotz seiner kurzfristigen Bekanntgabe zum Jahresende 2018 mit 45 Anträgen gute Abrufzahlen. Das Ministerium geht davon aus, dass die Zahl der Anträge in diesem Jahr weiter ansteigt, da es 2019 einen deutlichen Zeitvorlauf und mehr Informationen von Seiten des Ministeriums gibt.

Das Programm unterstützt den Alltagsbetrieb, zum Beispiel die Kosten für die Organisation der bürgerschaftlich getragenen Mobilitätsangebote vor Ort. Die Antragstellung und Abrechnung der Landesförderung wurde vereinfacht, was es ermöglicht, die Fördermittel flexibler einzusetzen. Zudem wurde die Förderung ausgeweitet und gilt nun auch für Bürgerrufautos und damit für alle der Allgemeinheit zugänglichen bürgerschaftlichen Angebote im Personennahverkehr.

Eine Förderung ist bis höchstens 1.500 Euro pro Kalenderjahr pro antragstellender Organisation möglich – das heißt, die Pauschale kann von den Trägern der Verkehre jedes Jahr in Anspruch genommen werden, was für Planungssicherheit sorgt. Wie die verfügbaren Mittel verteilt werden, das entscheidet das Land nach Ende der Antragsfrist. Anträge für das Kalenderjahr 2019 können ab 1. August eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2019. Neben den Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsausgaben, Sachkosten und Gebühren können mit der jährlichen Pauschale auch die Aufwendungen für die Schulung der ehrenamtlich tätigen Personen gefördert werden. Nicht förderfähig sind Betriebskosten, wie zum Beispiel Kraftstoffkosten, Wartung, Reparatur und Versicherung der Fahrzeuge.

Landeszuschuss zur Anschaffung von Bürgerbusfahrzeugen

Bürgerbusvereine und Betreiber ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote haben darüber hinaus schon seit einigen Jahren die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zur Anschaffung eines Bürgerbusfahrzeugs zu beantragen. Die Förderung kann in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps bis zu 35.000 Euro betragen. Über das «Kompetenzzentrum Neue ÖPNV-Angebotsformen» der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) und das Programm «Gut beraten!» sind Informationsmaterialien und Hilfe bei der Konzeptentwicklung erhältlich.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Förderprogramm «Verwaltungskostenpauschale» auf der Internetseite des Verkehrsministeriums vm.baden-wuerttemberg.de und der Nahverkehrsgesellschaft BW www.buergerbus-bw.de. Die Antragstellung ist auch in elektronischer Form möglich über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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