Stellungnahme von Erster Bürgermeister Uhlig

Enttäuschung im Baden-Badener Rathaus – Absage vom Bundesamt – Keine Fördergelder für Fahrradbrücke am Verfassungsplatz

Enttäuschung im Baden-Badener Rathaus – Absage vom Bundesamt – Keine Fördergelder für Fahrradbrücke am Verfassungsplatz
Die Fahrradbrücke über den Verfassungsplatz wird ad acta gelegt. Foto: Archiv

Baden-Baden, 27.01.2022, Bericht: Redaktion Erster Bürgermeister Alexander Uhlig habe die Mitglieder des Bauausschusses informiert, dass für das Projekt der «Radbrücke über den Verfassungsplatz« keine Fördergelder des Bundes bewilligt werden, heißt es in einer Mitteilung des Rathauses von gestern.

FBB-Stadtrat Wolfgang Niedermeyer reagierte bereits mit einer Einordnung der Absage durch die Bundesbehörde. goodnews4.de berichtete heute.

Die Erklärung aus dem Baden-Badener Rathaus im Wortlaut:

Nachdem der Gemeinderat im Juni vergangenen Jahres beschlossen habe einen Förderantrag zur Errichtung einer Radbrücke über den Verfassungsplatz zu stellen, habe er, so Uhlig, dieser Tage mit dem verfahrensführenden Bundesamt für Güterverkehr Kontakt aufgenommen, um den aktuellen Verfahrensstand zu erfragen. Danach sei ihm bedauerlicherweise mitgeteilt worden, dass das Vorhaben, den vom Kraftfahrzeugverkehr dominierten Verfassungsplatz mit einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zu überspannen, nicht gefördert werden könne.

Als Begründung führt das Bundesamt aus, dass die Separierung der Verkehrsarten, also der Kraftfahrzeugverkehr auf der einen und Fußgänger- und Radverkehr auf der anderen Seite, sowie das Schaffen konfliktarmer Verkehrsflächen in zweiter Ebene durch eine Radbrücke «keine nachhaltige, modellhafte Lösung im Sinne der Förderrichtlinie» für die bestehende Problemlage darstellt. Durch den von der Stadt gewählten Lösungsansatz einer Brücke wird «primär eine Maßnahme zur Sicherstellung des ungehinderten Verkehrsflusses des motorisierten Individualverkehrs» verfolgt. Und weiter heißt es, «Aspekte der Verkehrsvermeidung, Reduzierung des PKW-Verkehrs sowie die gerechte Umverteilung von Verkehrsflächen im Sinne der klimaorientierten Verkehrswende werden durch die Radbrücke nicht hinreichend berücksichtigt».

 

Dazu Alexander Uhlig: «So bedauerlich diese Entscheidung des Bundesamts für Güterverkehr auch ist, wird damit ganz deutlich, dass eine Förderung zwingend ein Reduzieren des PKW-Verkehrs hin zu Verkehrsarten des Umweltverbunds, wie Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV voraussetzt und eine ‚gerechte Umverteilung von Verkehrsflächen‘ stattfinden muss. Insoweit war die Zurückhaltung der Verwaltung, den Kraftfahrzeugverkehr nicht anzutasten, ausschlaggebend für die Ablehnung des Förderbescheids.»

«Da die Förderquote des Bundesprogramms», so Uhlig weiter, «bei 80 Prozent lag und unter finanziellen Aspekten gesehen die Stadt Baden-Baden nicht in der Lage ist, die Radbrücke aus eigener Kraft errichten zu können, wird dieses Projekt bis auf Weiteres ad acta gelegt. Andererseits werden wir zusammen mit den Landes- und gegebenenfalls Bundesbehörden nach weiteren Möglichkeiten suchen, wie dem Radverkehr am Verfassungsplatz zu mehr Geltung verholfen werden kann. Sobald entsprechende Überlegungen erarbeitet sind, werde ich die Mitglieder des Bauausschusses informieren.»


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