Verschärfte Sanktionen beim Falschparken

Gute Idee aus dem Rathaus – „Parkgaragen gute Alternative für sicheres Parken“

Gute Idee aus dem Rathaus – „Parkgaragen gute Alternative für sicheres Parken“
Zugeparkter Gehweg, hier auch noch in unübersichtlicher Kurve.

Baden-Baden, 19.11.2021, Bericht: Redaktion Vielleicht blicken die umtriebigen verantwortlichen Mitarbeiter des Rathauses sich mal in der Stadt um. Wo parken die Lehrer und älteren Schüler des MLG?

Der Parkplatz ist zugebaut mit Container-Klassenzimmern. Das Parkchaos ist jeden Tag die Folge der Baupolitik. Ein Parkkonzept für den zugebauten Parkplatz gibt es bisher nicht. «Parkgaragen gute Alternative für sicheres Parken», heißt es gestern aus dem Rathaus. Eine gute Idee, auch für den eben geschilderten Fall am Markgraf-Ludwig-Gymnasium.

Die Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden im Wortlaut:

Parken auf Geh- und Radwegen, «in zweiter Reihe» oder mit Warnblinker im Halteverbot: solche Verstöße sind nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Etwa jeder fünfte Unfall von Fußgängern oder Radfahrern geschieht nach jüngsten Erkenntnissen der Unfallforschung im Zusammenhang mit am Straßenrand geparkten Fahrzeugen. Die Stadtwerke Baden-Baden informieren deshalb über die kürzlich verschärften Sanktionen beim Falschparken sowie über mögliche Alternativen und geben hilfreiche Tipps. Denn laut einer Studie aus dem Jahr 2017 verbringen Autofahrer in deutschen Städten rund 41 Stunden pro Jahr mit der Suche nach einem Parkplatz. Hierbei handelt es sich allerdings meist um eine aussichtslose Suche nach einem freien und möglichst kostenlosen Parkplatz am Straßenrand. Dieser überflüssige «Parksuchverkehr» kann durch die direkte Einfahrt in ein Parkhaus ganz leicht vermieden werden, ebenso wie teure Knöllchen am Straßenrand. Bis zu 110 Euro Strafe kann ein Parkverstoß nach dem neuen Bußgeldkatalog kosten, darunter mindestens 55 Euro für das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen.

Die Parkgaragen der Parkgaragengesellschaft Baden-Baden (PGG) schaffen hier Platz, indem sie zentral gelegene und rund um die Uhr verfügbare Stellplätze abseits des Straßenrandes bieten. In den Innenstadt-Garagen Festspielhaus, Kongresshaus und Vincenti kann mit den angebotenen Spar- und Nachttarifen kostengünstig geparkt werden. Weiterhin gibt es bei jedem Einkauf in teilnehmenden Baden-Badener Geschäften für den Einkauf einen Parkcoin im Wert von einem Euro. Zusätzlich kann in den verschiedenen Parkhäusern und Parkgaragen der Parkgaragengesellschaft bargeldlos mit der PGG-Wertkarte bezahlt und gespart werden. Damit entfällt auch der lästige Gang zum Kassenautomaten.

 

Die Stadtwerke Baden-Baden listen Tipps und entstehende Vorteile wie folgt auf: Bereits vor der Fahrt in die Innenstadt sowohl die Route als auch den Ort des Parkens planen. Die Parkhäuser der Parkgaragengesellschaft sind zentral gelegen, besonders gut erreichbar und rund um die Uhr geöffnet. Überflüssiger Parksuchverkehr wird vermieden und das Ziel dadurch schneller erreicht. Wer in eine Parkgarage fährt, nimmt ebenso Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Am Straßenrand geparkte Autos stellen nämlich auch bei regelkonformen Parken eine potenzielle Unfallquelle dar, da wichtige Sichtachsen verdeckt werden. Dies kann vor allem für Kinder und ältere Menschen gefährlich werden. Die Stadtwerke weisen in diesem Zuge ebenfalls daraufhin, dass die Benutzung der Parkplätze für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs gestattet ist. Auch hier drohen bei Missachtung hohe Strafen.

Weitere Vorzüge der Parkhäuser sind: zügiges, sicheres und bequemes Parken in der Parkgarage anstelle von langem Suchen nach einem freien Platz am Straßenrand. Dies reduziert auch das Verkehrsaufkommen, schont die Umwelt und letztlich auch den Geldbeutel, da Knöllchen gar nicht erst entstehen können. Parkhäuser und Tiefgaragen bieten zuverlässige und sichere Parkplätze in zentralen Lagen. Dadurch entsteht mehr Raum am Straßenrand, der allen Bürgern zugutekommt – ob als Radweg, Fußweg, Abstellfläche für Fahrräder, E-Roller und Lastenräder, Aufenthaltsort für Freizeit und Begegnung oder freie Fahrt für den ÖPNV ohne Behinderungen durch abgestellte Fahrzeuge.


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