Planfeststellungsverfahren gestoppt

Regierungspräsidium Karlsruhe zu Autobahnanbindung Baden-Airpark – „Vorgaben des Habitat- und Artenschutzrechts“ – „Alternative Planungsvariante“

Regierungspräsidium Karlsruhe zu Autobahnanbindung Baden-Airpark – „Vorgaben des Habitat- und Artenschutzrechts“ – „Alternative Planungsvariante“
Seit Jahren hofft der Baden-Airpark mit seinem Flughafen auf eine Autobahnanbindung. Foto: Archiv

Karlsruhe/Rheinmünster, 14.05.2020, Bericht: Redaktion Zu den Medienberichten über das Planfeststellungsverfahren für die Ostanbindung des Baden-Airparks an die Autobahn 5 veröffentlichte das Regierungspräsidium Karlsruhe gestern eine Stellungnahme.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

Seit Herbst 2019 hat das Regierungspräsidium mit dem Landkreis Rastatt mehrere intensive und ausführliche Gespräche zum Fortgang des Planfeststellungsverfahrens für die beantragte Ostanbindung des Baden-Airparks an die Bundesautobahn 5 geführt. Diese Gespräche fanden sowohl auf Fach- als auch auf politischer Ebene statt. Bei einigen waren auch die betroffenen Kommunen eingebunden.

Das Regierungspräsidium als Planfeststellungsbehörde hat in diesen Gesprächen deutlich gemacht, dass es nach Prüfung der vorgelegten Planung und der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die beantragte Ostanbindungsvariante aufgrund zwingender Vorgaben des Habitat- und Artenschutzrechts nicht zugelassen werden kann. Ziel der Gespräche war es insbesondere auch, eine Verständigung über den weiteren Umgang mit dem Planfeststellungsantrag herbeizuführen.

Mit Schreiben vom 12. März 2020 hat der Landkreis Rastatt schließlich beim Regierungspräsidium beantragt, das Planfeststellungsverfahren ruhend zu stellen, um das Vorhaben fachanwaltlich auf Genehmigungsfähigkeit prüfen zu lassen und das Prüfergebnis anschließend in die Kreisgremien einbringen zu können. Das Regierungspräsidium bestätigte dem Landkreis mit Schreiben an demselben Tag, dass das Verfahren wunschgemäß bis auf Weiteres ruhend gestellt werde.

Vor diesem Hintergrund geht das Regierungspräsidium davon aus, dass der Landkreis auf die Planfeststellungsbehörde zukommen wird, wenn er einen Fortgang des Verfahrens wünscht. Der Landkreis hat bisher gegenüber dem Regierungspräsidium zu keiner Zeit um den Erlass eines rechtsbehelfsfähigen Bescheids gebeten, um anschließend gegen diesen gerichtlich vorgehen zu können. Ein solcher Bescheid ist daher – anders als in der heutigen Presseberichterstattung dargestellt – aktuell auch nicht geplant.

Eine alternative Planungsvariante für die Anbindung des Baden-Airparks könnte in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht werden und das Verfahren dann mit dieser Planungsvariante weitergeführt werden.


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