Aus dem Landratsamt Rastatt

Wintersdorfer Brücke zentrale Lebensader zwischen Deutschland und Frankreich – Einheitliche Verkehrsregeln auf beiden Seiten des Rheins

Wintersdorfer Brücke zentrale Lebensader zwischen Deutschland und Frankreich – Einheitliche Verkehrsregeln auf beiden Seiten des Rheins
Foto: Archiv

Rastatt, 19.05.2026, Bericht: Landratsamt Die Wintersdorfer Brücke ist eine der zentralen Lebensadern für den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich und wird sowohl von Auto- als auch Radfahrenden rege genutzt.

Durch neue Fahrbahnmarkierungen auf der Brücke wird das Überholen von Radfahrenden künftig auf deutscher Seite unter Einhaltung des Sicherheitsabstands ermöglicht. Damit vereinheitlichen die Verkehrsbehörden die Regelungen auf beiden Seiten des Rheins.

In Deutschland verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Überfahren einer durchgezogenen Mittelmarkierung. Zudem besteht beim Überholen von Radfahrenden ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand von zwei Metern außerorts – in Frankreich beträgt dieser nur 1,5 Meter. In Frankreich ist es gemäß der dort geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wiederum zulässig, einen durchgezogenen Fahrstreifen außerhalb eines städtischen Gebietes zum Überholen von Radfahrenden zu überfahren.

 

Vera Kramer, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, erklärt: «Aufgrund dieser Vorschriften und der bestehenden Straßenbreite der L 78b war es Autofahrenden auf der Wintersdorfer Brücke im deutschen Abschnitt bisher nicht gestattet, Radfahrende zu überholen. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass dies dennoch geschah und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde, was zu teils gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmenden führte», so Kramer.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt weiterhin, ebenso bleibt das Überholen von Kraftfahrzeugen auf der Brücke untersagt. Überholt werden dürfen somit ausschließlich Radfahrende – und dies nur unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands. Auf diesen wird mit einer neuen Beschilderung hingewiesen.

Die neuen Fahrbahnmarkierungen sollen (witterungsabhängig) am Mittwoch, den 20. Mai 2026, aufgebracht werden. Die Umleitung für den Kfz-Verkehr wird an diesem Tag über die Rheinbrücke (Staustufe Iffezheim) erfolgen. Der Radverkehr ist davon nicht betroffen und kann wie gehabt die Wintersdorfer Brücke nutzen.




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