Neue Corona-Regeln für Kultureinrichtungen

Auch Museen dürfen bei Inzidenz unter 100 öffnen – Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern

Auch Museen dürfen bei Inzidenz unter 100 öffnen – Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern
Auch die Museen können in Baden-Baden voraussichtlich ab Donnerstag wieder öffnen. Foto: Archiv

Stuttgart, 15.05.2021, Bericht: Redaktion Ab einer Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen sind auch lang ersehnte Öffnungsschritte für die Kultur möglich. In Baden-Baden könnte es ab Donnerstag so weit sein. goodnews4.de berichtete.

Im ersten Schritt sind Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich, in der dritten Stufe auch größere Open Air Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum.

Die Öffnungsstufen für Kultureinrichtungen:
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Öffnungsstufe 1: Bei einem stabilen Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder Landkreis von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt:

• Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten dürfen öffnen, jetzt ohne Voranmeldung. Die zulässige Besucherzahl liegt bei einer Person pro 20 Quadratmeter Publikumsfläche.

• Gleiches gilt für Bibliotheken und Archive. Sie dürfen bei einer Inzidenz von über 100 bei vorheriger Terminbuchung und Besucherbegrenzung (40 qm pro Person) auch weiterhin geöffnet bleiben.

• Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich. Dies schließt auch Proben und Aufführungen der Breitenkultur mit ein. Maximal zulässig sind 100 Besucher und Besucherinnen im Freien, wobei der Veranstalter weiterhin dafür zu sorgen hat, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden können.

Öffnungsstufe 2: Zwei Wochen nach dem ersten Öffnungsschritt und bei einer weiter stabilen Inzidenzlage unter 100 mit sinkender Tendenz.

• Jetzt können Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern auch in Innenräumen stattfinden.

• Open Air sind dann bis zu 250 Personen im Publikum erlaubt.

Öffnungsstufe 3: Nochmals zwei Wochen später und bei weiter stabilen Inzidenzwerten unter 100 mit sinkender Tendenz gilt:

• In Innenräumen dürfen Kulturveranstaltungen mit bis zu 250 Besucher und Besucherinnen stattfinden.

• Open Air sind Veranstaltungen bis zu 500 Personen im Publikum erlaubt.

Generell ist für alle Öffnungsstufen vorgesehen, dass für den Zutritt zu allen Kunst- und Kultureinrichtungen und deren Veranstaltungen, aber auch im Museums- und Bibliotheksbereich ein tagesaktueller negativer Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Datenerhebung und zum Tragen einer medizinischen Maske. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter.

Im Einvernehmen mit dem Sozialministerium können die zuständigen Behörden in einem Stadt- oder Landkreis Modellvorhaben zulassen.

Inzidenzwerte auf Ebene der Stadt- und Landkreise maßgeblich

Maßgeblich für die Öffnungsschritte sind die Inzidenzwerte auf Ebene der Stadt- und Landkreise. Die jeweilige Stufe wird vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgemacht.

Lag ein Stadt- und Landkreis bereits vor Inkrafttreten der Änderungen bereits fünf Tage lang unter der Inzidenz von 100, wird dies ebenfalls vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgegeben.


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