Rastatt, 02.08.2023, Bericht: Landratsamt Aufgrund der veränderten Wetterlage mit ergiebigen Niederschlägen wird mit Verordnung vom 1. August 2023 die Rechtsverordnung des Landratsamtes Rastatt zur Beschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern im Landkreis Rastatt, RVO Wasserentnahmeverbot, vom 7. Juli 2023 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.