Gernsbach, 16.06.2020, Bericht: Rathaus Mit der kurzfristigen Neuerung der Corona-Verordnung und mit der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten ist es jetzt auch in Baden-Württemberg unter strengsten und umfangreichsten Hygieneregeln möglich, die Schwimmbäder zu öffnen.