Aus dem Rathaus Baden-Baden

3G-Regel in Baden-Badener Linienbussen – Auch für Schüler

3G-Regel in Baden-Badener Linienbussen – Auch für Schüler
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 23.12.2021, Bericht: Rathaus Deutschlandweit gilt seit Ende November die 3G-Regel im ÖPNV. Bund und Länder haben nun die Nachweispflicht für Schüler in Ferienzeiten angepasst.

Schülerinnen und Schüler brauchen für die Fahrt mit dem ÖPNV in allen Schulferien künftig einen gültigen 3G-Nachweis. Das besagt die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, IfSG, in Paragraf 28b Absatz 5. Wer mit Bus und Bahn im KVV-Gebiet unterwegs ist, für den gilt diese Regel genauso wie im gesamten ÖPNV in Deutschland.

Mit Beginn der Weihnachtsferien müssen Schülerinnen und Schüler oder deren erwachsene Begleitung demnach bei der Fahrt mit Bus und Bahn, wie alle anderen Fahrgäste auch, mit den entsprechend gültigen Dokumenten nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Testzertifikate aus Testzentren sind 24 Stunden gültig. Kinder bis sieben Jahre, die noch nicht in die Schule gehen, sind weiterhin an jedem Tag von der 3G-Regel ausgenommen.

 

Mit Start der Schulzeit gilt nach aktuellem Stand dann auch wieder die Ausnahme von der 3G-Regel für alle Schülerinnen und Schüler, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass regelmäßige Testungen der Kinder und Jugendlichen stattfinden. Diese sollten möglichst einen Schülerausweis vorzeigen können.

Die Stadtwerke Baden-Baden bitten um Beachtung.


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