Aus dem Rathaus Baden-Baden

Ab Januar im Baden-Badener Rathaus – 3G-Regelung auch für Besucher

Ab Januar im Baden-Badener Rathaus – 3G-Regelung auch für Besucher
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 30.12.2021, Bericht: Rathaus In der neuen Corona-Verordnung ist geregelt, dass sich Besucher der Kommunalverwaltungen ab 1. Januar während der Corona-Alarmstufen an 3G-Zugangsbeschränkungen halten müssen.

Besucher müssen deshalb den Impf- beziehungsweise Genesenen-Status nachweisen oder einen aktuellen Test vorlegen, wenn sie Dinge in der Stadtverwaltung zu erledigen haben. Die Stadtverwaltung begrüßt dabei die digitalen Nachweisformen, wie die Corona-App oder den QR-Code, von dem auch die Papierform akzeptiert wird.

Die Stadtverwaltung bittet ausdrücklich darum, wann immer möglich auf telefonische oder digitale Kontaktaufnahme zurückzugreifen, um in Corona-Zeiten einen Beitrag zur Reduzierung der Kontakte zu leisten.


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