Neue Gesetzeslage

Änderung der Landesbauordnung mit Auswirkungen auf Nachbarn – Baden-Badener Baubürgermeister Uhlig: „Paradigmenwechsel“

Änderung der Landesbauordnung mit Auswirkungen auf Nachbarn – Baden-Badener Baubürgermeister Uhlig: „Paradigmenwechsel“
Alexander Uhlig, Erster Bürgermeister von Baden-Baden. Foto: Archiv

Baden-Baden, 08.12.2023, Bericht: Redaktion Seit dem 25. November dieses Jahres ist eine Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg in Kraft, welche sich insbesondere auf die Nachbarn auswirkt. Darauf macht das Baden-Badener Rathaus aufmerksam.

Wurden seit Jahrzehnten in Baden-Württemberg alle von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Angrenzer beteiligt, werden künftig bei neu eingereichten Bauvorhaben nur noch dann Nachbarn beteiligt, wenn von nachbarschützenden Festsetzungen abgewichen oder befreit werden soll.

«Das stellt einen richtigen Paradigmenwechsel in Baden-Württemberg dar», wird Baubürgermeister Alexander Uhlig in der Mitteilung des Rathauses zitiert. «Dies hat einerseits Vorteile im Hinblick auf eine gewisse Entlastung und Entbürokratisierung. Dies geht aber nunmehr zu Lasten der Nachbarn, die keinerlei Informationen in Bezug auf ein neues Bauvorhaben erhalten.» Hinzu komme, dass mit der Einreichung des entsprechenden Bauantrags auch ein Antrag notwendig wird, der die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung -ein sogenannter AAB-Antrag – beinhaltet und idealerweise auch begründet. Ohne diesen Antrag seien die Bauvorlagen nicht vollständig und entscheidungsreif. «Lehnt die zuständige Baurechtsbehörde diesen Antrag ab, erfahren es die Nachbarn nicht. Will die Baurechtsbehörde dem Antrag stattgeben, werden die davon betroffenen Nachbarn jedoch beteiligt» erklärt das Rathaus die neue Rechtslage. Damit schließe sich Baden-Württemberg an die Handhabung anderer Bundesländer an.

 

Um Unklarheiten und Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Baurechtsbehörde allerdings, «die Nachbarn freiwillig zu informieren und offen und transparent das Bauvorhaben zu kommunizieren». «Dies ist zwar nicht vorgeschrieben, dient aber dem guten nachbarschaftlichen Verhältnis», so der Leiter des Fachgebiets Bauordnung Lothar Köstel.

PDF Auszug aus dem Gesetz




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