Aus dem Rathaus Baden-Baden

„Aktionstag Glücksspielsucht“ in der Spielbankstadt Baden-Baden – Suchtbeauftragter Tim Failing informiert über Suchtpotenzial von Glücksspielen

„Aktionstag Glücksspielsucht“ in der Spielbankstadt Baden-Baden – Suchtbeauftragter Tim Failing informiert über Suchtpotenzial von Glücksspielen
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 30.09.2020, Bericht: Rathaus Der 30. September ist der diesjährige bundesweite «Aktionstag Glücksspielsucht».

Der Aktionstag spielt nicht nur eine wichtige Rolle, um Betroffene und Gefährdete sowie deren Angehörige anzusprechen, er zielt auch darauf, die Präsenz des Themas in der Öffentlichkeit zu erhöhen, um damit verbundene Stigmata zu beseitigen und der Suchtentstehung vorzubeugen. Anlässlich des Aktionstages informiert der Kommunale Suchtbeauftragte Tim Failing über das Suchtpotenzial von Glücksspielen.

Aktuelle Schätzungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gehen davon aus, dass mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten aufweisen. Als Glücksspiele werden Spiele mit Geldeinsatz bezeichnet, bei denen der Spielerfolg in erster Linie vom Zufall bestimmt und nicht von der Kompetenz oder dem Wissen der Teilnehmenden abhängig ist. Hierzu zählen beispielsweise Lotterien, Geldspielautomaten, sowie Sportwetten und Glücksspielangebote in der Spielbank oder im Internet.

Auch wenn Glücksspiel häufig ohne negative Folgen bleibt, kann es dennoch immer wieder zu problematischem Verhalten bis hin zu einer Suchtentwicklung kommen. Spielende können die Kontrolle über ihr Verhalten verlieren. Problematisches Glücksspiel zieht für die Betroffenen selbst, aber auch für deren Familie und Angehörige sowie Freunde oftmals ernste Folgen nach sich, unter denen alle Beteiligten leiden. Glücksspielsucht ist eine Krankheit und bestimmt das Alltagsleben süchtig spielender Menschen. Sie nehmen fast jede Gelegenheit wahr zu spielen und vernachlässigen dabei ihr soziales Leben. Normalen Alltagsproblemen und negativen Gefühlen weichen sie aus, indem sie spielen.

Glücksspielsucht ist in Deutschland sowohl von den Rentenversicherungsträgern als auch den Krankenkassen als Krankheit anerkannt. Die Anerkennung des Pathologischen Glücksspielens hat für die Betroffenen wichtige sozialrechtliche Folgen: Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf ambulante und stationäre Leistungen sowie auf eine Nachsorgebehandlung, die von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Krankenkassen finanziert werden. Auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, wie Wiedereingliederungsmaßnahmen oder Umschulungen, können finanziert werden. Sollte jemand die Tendenz zur Spielsucht bei sich selbst oder in seinem Umfeld erkannt haben, ist es in jedem Fall wichtig sich frühzeitig beraten zu lassen und sich über Glücksspiele und deren Wirkweise zu informieren. Dadurch kann der möglichen Entwicklung einer Spielsucht frühzeitig entgegengewirkt werden.

In Baden-Baden informiert der Kommunale Suchtbeauftragte, Telefon 07221 93-1445, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sowie die Fachstelle Sucht Baden-Baden, Telefon 07221 99 647 80, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, im direkten Kontakt über die Risiken des Glücksspiels und über Beratungsmöglichkeiten vor Ort.


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