Aus dem Rathaus Baden-Baden
Allerlei Verhaltensregeln aus dem Baden-Badener Rathaus – „Hundekot ist aufzunehmen und zu entsorgen“

Baden-Baden, 25.04.2020, Bericht: Rathaus Das Wetter wird immer besser und beständiger, Ausflüge in weiter entfernte Regionen sind auf Grund Corona tabu und so drängt es die Menschen in der direkten Umgebung nach draußen.
Besonders gern werden dabei die Naturschutzgebiete besucht, denn hier handelt es sich um besonders schöne Landschaften von hohem Erholungswert. Doch Naturschutzgebiete sind nicht nur besonders schön, sie beherbergen auch besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders empfindlich.
In Baden-Baden befinden sich sieben ausgewiesene Naturschutzgebiete: «Korbmatten Baden-Baden», «Bruchgraben», «Sandheiden und Dünen bei Sandweier und Iffezheim», «Markbach und Jagdhäuser Wald», «Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden», «Sauersbosch, Pfrimmersbach- und Märzenbachtal» und das NSG «Rastatter Ried», das die Geggenau südlich von Rastatt einschließt. Jedes dieser Schutzgebiete hat seine ganz eigenen natürlichen Besonderheiten und Eigenschaften. Um diese zu schützen gibt es für jedes Naturschutzgebiet eine eigene individuelle Schutzgebietsverordnung.
Einige Regeln gelten jedoch in allen Naturschutzgebieten. So ist in jedem Schutzgebiet die Leinenpflicht für Hunde zwingend. Dies dient dem Schutz der wildlebenden Tiere, insbesondere der Vögel und Wildtiere. Geschützte und streng geschützte Vögel brüten oft in Sträuchern und am Boden. Stöbert der Hund ungehindert abseits der Wege, werden die Vögel aufgeschreckt, zum Teil dauerhaft vertrieben oder die Brut wird schlimmstenfalls aufgegeben. Dies kann zu einem massiven Einschnitt der lokalen Population führen. In der aktuellen Brut- und Setzphase sind nicht nur Vögel von Störungen betroffen, sondern auch heimisches Wild wie beispielsweise Hasen. Auch dieses wird durch freilaufende Hunde massiv gestört. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass sich die Besucher an die Leinenpflicht für Hunde – nicht nur in Schutzgebieten - halten. Hundekot ist aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Eine weitere Bestimmung betrifft das Verlassen der Wege. Die Naturschutzgebiete beinhalten nicht nur eine zahlreiche Artenvielfalt der Tiere, sondern auch vieler verschiedener Pflanzen, beispielsweise Sandrasen oder Orchideen. Beim Verlassen der Wege können auf der Gemarkung Baden-Baden einzigartige Pflanzen dauerhaft zerstört werden. Sichtbare Trampelpfade über Wiesen oder durch Gebüsche sind keine offiziellen Wege und daher nicht zu nutzen. Durch das Querfeldeinlaufen, werden zusätzlich auch die ansässigen Tiere wie bodenbrütende Vögel gestört.
In einigen Gebieten hat die Stadt Baden-Baden ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuer eingesetzt. Diese kümmern sich um die Einhaltung der festgesetzten Bestimmungen. Sollten den Schutzgebietsbetreuern bei ihren Rundgängen Verstöße auffallen, werden die Passanten angesprochen, über die Schutzgebietsbestimmungen aufgeklärt und gebeten, die Vorgaben einzuhalten. Die Schutzgebietsbetreuer möchten die Besucher der Naturschutzgebiete sensibilisieren und für den Naturschutz werben. Dies schließt aber nicht aus, dass bei mehrfachen Verstößen auch eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde erfolgt und auch ein Bußgeld verhängt werden kann.
An den meisten Zugängen in ein Naturschutzgebiet befinden sich Informationstafeln mit den Hinweisen zu den Verhaltensregeln. Wenn sich alle Besucher an diese Regeln halten, wird den Tieren und Pflanzen ein sicherer und wertvoller Lebensraum erhalten. Weitere Informationen gibt es unter www.baden-baden.de.
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