Aus dem Rathaus Baden-Baden
An heute erweiterte Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen – „Auch für Kinder, deren Eltern einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben“
Baden-Baden, 27.04.2020, Bericht: Rathaus Die Notbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg – und damit auch im Stadtkreis Baden-Baden – wird ab heute ausgeweitet: Sie gilt nun auch für Kinder, deren Eltern einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben.
Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide, beziehungsweise die oder der Alleinerziehende, einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur beiträgt, und sie unabkömmlich sind oder eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.
Angeboten wird die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Die Betreuung findet in der Stammeinrichtung – Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege – statt. Die Betreuungszeiten entsprechen auch der sonst üblichen Betreuungszeit. Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Wichtig ist, so Kultusministerin Eisenmann auf der Landespressekonferenz diese Woche, dass der Charakter der Notbetreuung weiter bestehen bleibt, das heißt Vorrang hat prinzipiell, die Betreuung der Kinder zuhause in der Familie zu organisieren. Im Sinne des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes gilt, dass der Gesundheitsschutz der Kinder, der Mitarbeiter in den Einrichtungen und aller anderen Beteiligten Vorrang hat. Aus diesen Gründen umfasst die erweiterte Notbetreuung nur einen begrenzten Personenkreis. So müssen die Erziehungsberechtigten bzw. die oder der Alleinerziehende eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ihre Unabkömmlichkeit vorlegen.
Die Anmeldung erfolgt über die städtische Servicestelle Infodienst KITA im Kinder- und Jugendbüro. Dazu steht auf der Kita-Webseite der Stadt ein E-Formular zur Verfügung, das die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber enthält. Der Infodienst KITA prüft damit den Anspruch und gibt bei vorliegenden Voraussetzungen die Meldung an die Kindertageseinrichtung weiter. Anschließend setzt sich die Leitung der Kindertageseinrichtung mit den Eltern hinsichtlich des Betreuungsbeginns in Verbindung.
Fragen beantwortet das Team des Infodienst KITA gerne unter der Rufnummer 07221 93-14959 sowie per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Beratungsstelle ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und an Freitagen von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Das Anmeldeformular und ausführliche Informationen finden Eltern auf der Webseite www.kita.baden-baden.de.
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