Aus dem Rathaus Baden-Baden

Appell des Baden-Badener Rathauses gegen Gewässerverunreinigungen – Abwasser nur in Schmutzwasserkanäle zulässig

Appell des Baden-Badener Rathauses gegen Gewässerverunreinigungen – Abwasser nur in Schmutzwasserkanäle zulässig
Auch durch das Füttern von Enten kommt es zu einem zusätzlichen Nährstoffeintrag, der die Wasserqualität von Gewässern negativ beeinflusst. Foto: Archiv

Baden-Baden, 03.09.2019, Bericht: Rathaus Das Einleiten von verschmutztem Abwasser ist nur in Schmutzwasserkanäle zulässig.

In Regenwasserkanäle darf es nicht geleitet werden, da dies zu einer Gewässerverunreinigung führt.

Darauf verweist das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz in einer Mitteilung.

Auf Privatanwesen anfallendes Abwasser wird unterschieden in Schmutzwasser, zum Beispiel aus Waschbecken oder Toiletten und in Regenwasser. Für die Beseitigung der beiden Abwasserarten bestehen generell zwei verschiedene Entwässerungssysteme: das Mischsystem, bei dem es einen gemeinsamen Abwasserkanal für Schmutz- und Regenwasser gibt, der der kommunalen Kläranlage zugeleitet wird, und das Trennsystem, bei dem es zwei Abwasserkanäle gibt. Beim Trennsystem wird in einen Kanal für Schmutzwasser, der zur kommunalen Kläranlage führt und dessen Wasser dort gereinigt wird, und einen Kanal für Regenwasser, der ohne Abwasserbehandlung in Gräben, Bäche oder Flüsse mündet, unterschieden.

Große Teile der Stadt Baden-Baden, einschließlich der Ortsteile, werden im Trennsystem entwässert. Da normalerweise Hofabläufe an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind, fließt dort anfallendes Wasser direkt in ein Gewässer. Wird solchen Abläufen verschmutztes Abwasser zugeleitet, führt dies zu einer Gewässerverunreinigung. Ist die Art des Hofablaufs unbekannt, so ist die Entleerung des verschmutzten Abwassers in die Toilette oder das Waschbecken vorzunehmen. Lösemittel, die in Farben vorhanden sein können oder zur Farbverdünnung oder zur Reinigung von Malerwerkzeug verwendet werden, dürfen generell nicht in die Abwasserkanalisation gelangen. Die Entsorgung hat über die Sondermüllsammlung zu erfolgen.

Das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz bittet alle Betroffenen, hierzu zählen unter anderem auch Maler- und Gipser-Betriebe, Fehleinleitungen zu vermeiden. Zu einer Gewässerverunreinigung kann es generell durch das Einleiten von Wasser aus Baustellen kommen. Es ergeben sich negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität und auf die dort heimischen Lebewesen. Gewässerverunreinigungen können schon in einem vermeintlich kleinen Ausmaß große Folgen nach sich ziehen. So ist das Einleiten von Betonschlämmen in das Gewässer für Fische besonders gefährlich und führt bereits in kleinen Mengen zu Fischsterben.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Entsorgen von Grünschnitt in ein Gewässer nicht zulässig ist. Der Grünschnitt wird mitgeschwemmt und bleibt an kleineren Durchlässen hängen, die dadurch verstopft werden und den Wasserabfluss stark beeinträchtigen können, oder er setzt sich in langsam fließenden Gewässerabschnitten wieder ab und beeinträchtigt die Wasserqualität negativ. Beginnt sich der Grünschnitt zu zersetzen, so kommt es an diesen Stellen im Gewässer zu einem erhöhten Sauerstoffverbrauch und einem hohen Nährstoffeintrag. Im Laufe der Zeit bildet sich dort ein übelriechender Schlamm aus.

Auch durch das Füttern von Enten kommt es zu einem zusätzlichen Nährstoffeintrag, der die Wasserqualität von Gewässern negativ beeinflusst. Die Nährstoffe werden weitertransportiert und führen dann im weiteren Gewässerabschnitt zu einer vermehrten Algenbildung. Gewässerverunreinigungen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Für weitere Fragen steht Interessierten das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz telefonisch unter 07221 93-15 01 zur Verfügung.


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