Aus dem Rathaus Baden-Baden
Auch ein Lärm, der krank machen kann – Rasenmähen nicht immer erlaubt – Rathaus Baden-Baden: „Ruhezeiten beachten“

Baden-Baden, 08.04.2025, Bericht: Redaktion Bei zu großer Lärmbelastung wird ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Erkrankungen aufgrund von geändertem Stoffwechsel und Hormonhaushalt oder auch Änderung der Gehirnstromaktivität erwartet.
Langfristig steige das Risiko für Bluthochdruck und Herzinfarkt, sagt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, BMU zu den unterschätzten Auswirkungen der Umweltbelastung Lärm. Auf eine sommerliche Lärmbelästigung macht das Baden-Badener Rathaus aufmerksam.
Die Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden vom 7. April 2025 im Wortlaut:
Der Frühling ist endlich da, die Tage werden länger und die Sonne zeigt sich wieder häufiger. Für viele Gartenbesitzer bedeutet dies, dass es Zeit ist, den Rasen zu mähen und den Garten auf Vordermann zu bringen. Doch bevor der Rasenmäher zum Einsatz kommt, weist die städtische Abteilung für Umwelt- und Arbeitsschutz auf einige wichtige Regeln hin, die beachtet werden sollten, um Nachbarn nicht zu stören und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Grundsätzlich darf an Sonn- und Feiertagen der Rasen nicht gemäht werden, erlaubt hingegen ist es an Werktagen in Wohngebieten von 7 bis 20 Uhr. «Trotzdem sollte auf die Interessen der Nachbarn Rücksicht genommen werden», so die Stadtpressestelle. «Sicher muss der Rasen nicht erst abends um 19.30 Uhr zurückgeschnitten werden. Besonders dann nicht, wenn in der Nachbarschaft bereits kleine Kinder im Bett liegen. Aber auch das Bedürfnis nach Mittagsruhe sollte man respektieren, zumindest in der Zeit von 13 bis 15 Uhr. So steht einem gepflegten Rasen und harmonischen Nachbarschaftsverhältnissen nichts im Wege.» Fragen zum Thema beantwortet die städtische Abteilung für Umwelt- und Arbeitsschutz unter der Rufnummer 07221 93-1501.
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