Rücknahme von Altgeräten
Auch in Baden-Baden alte Elektrogeräte in Märkten abgegeben – Elektrohändler zur Rücknahme verpflichtet
Baden-Baden, 29.07.2022, Bericht: Rathaus Auch Supermärkte, Lebensmitteldiscounter und größere Drogeriemärkte in Baden-Baden, die dauerhaft oder regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, sind seit dem 1. Juli 2022 neben Elektrohändlern zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Dies schreibt die aktuelle Novellierung des Elektrogesetzes vor. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte mit ihren wertvollen Ressourcen zu recyceln.
Seit dem 1. Juli 2022 sind neben Geschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern auch Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Dies gilt für alle Supermärkte, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
Beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes muss der Handel ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurücknehmen. Darüber hinaus muss der Handel – auch wenn kein neues Gerät gekauft wird – Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
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