Neue Corona-Verordnung

Auch in Pflegeheimen neue Besuchsregeln – Kinder über 6 Jahre müssen FFP2-Maske tragen

Baden-Baden, 12.01.2021, Bericht: Redaktion Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurden die Besuchsregelungen für Kliniken und Pflegeheime drastisch verschärft, erinnert das Klinikum Mittelbaden die Besucher seiner Einrichtungen.

In den KMB-Pflegeeinrichtungen gelten ab sofort folgende Regelungen:

Pflegeeinrichtungen dürfen nur noch betreten werden, wenn ein negativer Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) nachgewiesen werden kann.

Zusätzlich ist in allen Räumen des Hauses (auch in den Bewohnerzimmern) ständig eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch nach einem negativen Antigentest.

Positiv getestete oder Personen mit Symptomen (z.B. erhöhte Temperatur, Erkältungsanzeichen usw.) dürfen das Haus nicht betreten, auch falls der Antigentest negativ ausfallen würde.

Es darf nur eine Person den/die BewohnerIn gleichzeitig besuchen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht angerechnet. Kinder über 6 Jahre müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen. Ggf. muss das Alter des Kindes vor Ort nachgewiesen werden.

 

Die Pflegeheime bemühen sich, für BesucherInnen einen Antigentest vor Ort anzubieten. Um dies strukturiert zu organisieren, werden in den Pflegeheimen des KMB Besuchskorridore eingeführt. Diese können unmittelbar bei den jeweiligen Heimleitungen erfragt werden. Dabei können auch Termine vereinbart werden. Wird dies nicht beachtet, kann kein Besuch stattfinden. Das Haus darf erst betreten werden, wenn ein vor Ort durchgeführter Abstrich ein negatives Ergebnis zeigt. Dies ist mit Wartezeiten von mind. 15 Minuten verbunden. Dafür bitten wir jetzt schon herzlich um Verständnis. Die bessere und schnellere Lösung ist in jedem Fall, einen schriftlichen Nachweis über einen erfolgten Antigentest mitzubringen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein).


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.