Unterschriftensammlung für Volksbegehren

Aufruf zum Volksbegehren – FDP Baden-Baden gegen Anwachsen des Landtags von 120 auf 200 Abgeordnete – „Wir laden die Bürger ein, mit einer Unterschrift dazu beizutragen“

Aufruf zum Volksbegehren – FDP Baden-Baden gegen Anwachsen des Landtags von 120 auf 200 Abgeordnete – „Wir laden die Bürger ein, mit einer Unterschrift dazu beizutragen“
Foto: Archiv

Baden-Baden, 05.05.2023, Bericht: Redaktion Der FDP Kreisverband Baden-Baden biete der Bürgerschaft an, ein Volksbegehren «zur Verhinderung eines XXL-Landtags nach der nächsten Landtagswahl mittels einer Unterschrift zu unterstützen», heißt es in einer Erklärung des Kreisvorstandes.

Zur nächsten Landtagswahl drohe «ein Landtag mit über 200 Abgeordneten statt der eigentlich vorgesehenen 120», schreibt die FDP. «Wir wollen, dass der Landtag bei sich selbst spart und nicht immer weiter anwächst. Die Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion sind leider mit dem Ansinnen gescheitert, das stetige Aufblähen des Landtags mit einem Gesetzentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise zu verhindern», wird der Kreisvorsitzende René Lohs zitiert. «Die Abgeordneten von Grünen, CDU und SPD wollten eben nicht bei sich selbst sparen. Nun hat die FDP Baden-Württemberg ein Volksbegehren begonnen, um dieses Ziel zu erreichen.»:

Die FDP fordert, künftig 1:1 die Bundestagswahlkreise für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg zu verwenden und damit die Zahl der Direktmandate von 70 auf 38 zu reduzieren. «Diesen Vorschlag legen wir nun der Bevölkerung vor, damit diese darüber entscheiden kann, ob es einen kleineren Landtag gibt. Wir laden die Bürger ein, mit einer Unterschrift dazu beizutragen», heißt es in der Erklärung weiter.

 

Wer diese Forderung unterstützen wolle, könne an zwei Terminen in der Baden-Badener Innenstadt mit seiner Unterschrift das Volksbegehren unterstützen: Donnerstag, den 11. Mai, ab 08.30 Uhr auf dem Augustaplatz und am Samstag, den 20. Mai, ab 10.30 Uhr am Blumenbrunnen. Benötigt werden zunächst landesweit 10.000 Unterschriften. Teilnehmen können alle, die für die Landtagswahl wahlberechtigt sind.




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