Schöffenwahl 2023

Baden-Baden sucht ehrenamtliche Richter – „Ausdruck der demokratischen Teilhabe“

Baden-Baden sucht ehrenamtliche Richter – „Ausdruck der demokratischen Teilhabe“
Foto: Archiv

Baden-Baden, 10.03.2023, Bericht: Redaktion Das Rathaus sucht Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Baden, die sich bereit erklären, die Aufgabe als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter zu übernehmen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die neben Berufsrichtern bei Straf- und Jugendstrafprozessen am Amts- oder Landgericht urteilen. «Sie sind Mitglieder des Gerichts und in vollem Umfang bei fast allen Entscheidungen gleichberechtigt, zum Beispiel über Schuld oder Unschuld sowie beim Strafmaß. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung ein und unterstützen damit eine volksnahe und gerechte Urteilsfindung – sie sind damit Ausdruck der demokratischen Teilhabe der Bevölkerung am Rechtsprechungsprozess», heißt es aus dem Baden-Badener Rathaus zu den Aufgaben der Schöffen. Schöffinnen und Schöffen werden aus allen Bevölkerungs-, Alters- und Berufsgruppen ausgewählt. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige – beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete – sowie Religionsdiener sollen jedoch nicht zu Schöffen gewählt werden.

Zu den Eigenschaften, die Schöffen haben sollten, heißt es aus dem Rathaus: «Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Für das Schöffenamt sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich, aber die Schöffinnen und Schöffen sollten ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.»

 

In diesem Jahr 2023 werden in Baden-Württemberg die Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt. Bewerber müssen deutsche Staatsbürger, in Baden-Baden wohnhaft und zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sein. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen Erfahrungen in Jugenderziehung besitzen.

Die Stadtverwaltung bittet interessierte Bürger, sich bis Freitag, 31. März, zu bewerben. Die Online-Bewerbung und weitere Voraussetzungen für das Schöffenamt sowie zusätzliche Informationen sind auf der städtischen Homepage unter www.baden-baden.de/schoeffenwahl abrufbar. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist die Geschäftsstelle Gemeinderat, Telefon 07221 93-2042, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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