Aus dem Rathaus Baden-Baden
Baden-Badener Rathaus beobachtet Gewässerverunreinigungen – „In schweren Fällen Straftat“

Baden-Baden, 19.07.2023, Bericht: Rathaus In den vergangenen Tagen häuften sich Beobachtungen von Gewässerverunreinigungen durch unsachgemäße Einleitungen in Baden-Badener Gewässer.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Einbringen von Stoffen wie Mähgut, Laub und Astwerk von Gebüschen und Bäumen nicht gestattet ist. Neben unsachgemäßen Einleitungen von Schmutzwasser in die Niederschlagswasserkanalisation sind auch das Einbringen sonstiger flüssiger Stoffe und auch fester Stoffe nicht zulässig.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen auch als Straftat geahndet. Insbesondere bei der derzeitigen Niedrigwassersituation können diese Einleitungen verheerende Folgen für die im Gewässer lebenden Organismen haben. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, Flüsse und Bäche sauber und lebendig zu halten.
In diesem Zusammenhang erläutert das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz: Auf Privatanwesen anfallendes Abwasser wird unterschieden in Schmutzwasser, beispielsweise aus Waschbecken und Toiletten, und in Regenwasser, welches auf befestigten Flächen wie etwa Dach-, Hof- und Straßenflächen anfällt. Für die Beseitigung der beiden Abwasserarten bestehen generell zwei verschiedene Entwässerungssysteme: das Mischsystem, bei dem es einen gemeinsamen Abwasserkanal für Schmutz- und Regenwasser gibt, der der kommunalen Kläranlage zugeleitet wird, und das Trennsystem, bei dem es zwei Abwasserkanäle gibt. Beim Trennsystem wird in einen Kanal für Schmutzwasser, der zur kommunalen Kläranlage führt und dessen Wasser dort gereinigt wird, und einen Kanal für Regenwasser, der ohne Abwasserbehandlung oder Abwasserreinigung in Gräben, Bäche oder Flüsse mündet, unterschieden. Dies zieht nach sich, dass in Regenwasserkanäle nur unverschmutzte Abwässer gelangen dürfen.
Große Teile der Stadt Baden-Baden, einschließlich der Ortsteile, werden im Trennsystem entwässert. Da normalerweise Hofabläufe wie Gullys und Rinnen an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind, fließt dort anfallendes Wasser direkt in ein Gewässer. Wird solchen Abläufen verschmutztes Abwasser, beispielsweise Reinigungswasser von Malerwerkzeugen und (Auto-)Waschwasser oder auch aus der Reinigung von Betonpumpen zugeleitet, führt dies zu einer Gewässerverunreinigung. Deshalb ist das Einleiten von verschmutztem häuslichen Abwasser nur in das Mischsystem beziehungsweise in den Schmutzwasserkanal zulässig. Ist die Art des eigenen Hofablaufs unbekannt, sind verschmutzte Abwassers in die Toilette oder das Waschbecken zu entleeren.
Lösemittel, die in Farben vorhanden sein können oder zur Farbverdünnung oder zur Reinigung von Malerwerkzeug verwendet werden, dürfen generell nicht in die Abwasserkanalisation gelangen. Die Entsorgung hat über die Sondermüllsammlung zu erfolgen. Das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz bittet alle Betroffenen, hierzu zählen unter anderem auch Maler- und Gipserbetriebe, die auf Baustellen oft mit dieser Problematik konfrontiert werden, Fehleinleitungen zu vermeiden.
Zu einer Gewässerverunreinigung kann es generell durch das Einleiten von Wasser aus Baustellen kommen, beispielsweise durch das Abpumpen von Niederschlagswasser aus Baugruben, aber auch durch Bohrspülwässer aus Baugrund- und Geothermiebohrungen und durch Betonschlämme. Es ergeben sich negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität und auf die dort heimischen Lebewesen. Gewässerverunreinigungen können schon in einem vermeintlich kleinen Ausmaß große Folgen nach sich ziehen. So ist beispielsweise das Einleiten von Betonschlämmen in Gewässer für Fische besonders gefährlich und führt bereits in kleinen Mengen zu Fischsterben.
«Auch das Entsorgen von Grünschnitt in ein Gewässer ist nicht zulässig», wie das Fachgebiet betont. Der Grünschnitt wird mitgeschwemmt und bleibt an kleineren Durchlässen hängen, die dadurch verstopft werden und den Wasserabfluss stark beeinträchtigen können. Zudem setzt sich der Grünschnitt in langsam fließenden Gewässerabschnitten ab und beeinträchtigt somit die Wasserqualität negativ. Beginnt sich der Grünschnitt zu zersetzen, so kommt es an diesen Stellen im Gewässer zu einem erhöhten Sauerstoffverbrauch und einem hohen Nährstoffeintrag. Im Laufe der Zeit kann sich dort ein übelriechender Schlamm bilden. In der momentan vorherrschenden Niedrigwassersituation sind die Auswirkungen auf die Gewässerökologie verheerender denn je.
Auch durch das Füttern von Enten und ähnlichem kommt es zu einem zusätzlichen Nährstoffeintrag, der die sehr gute Wasserqualität der Baden-Badener Gewässer negativ beeinflusst. Die Nährstoffe werden weitertransportiert und führen dann im weiteren Gewässerabschnitt zu einer vermehrten Algenbildung. Das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutze weist abschließend darauf hin, dass Gewässerverunreinigungen strafrechtliche Konsequenzen haben können. Fragen zum Thema beantworten die Mitarbeitenden unter der Rufnummer 07221 93-1501 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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