Landtagswahl am 14. März 2021

Baden-Badener Rathaus: „Wer keine Maske trägt, kann nicht im Wahllokal wählen“ – Ausnahmen mit ärztlicher Bescheinigung – Kugelschreiber und Maske mitbringen

Baden-Badener Rathaus: „Wer keine Maske trägt, kann nicht im Wahllokal wählen“ – Ausnahmen mit ärztlicher Bescheinigung – Kugelschreiber und Maske mitbringen
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 11.03.2021, Bericht: Redaktion Auf «strenge» Regeln in den Wahllokalen weist das Baden-Badener Rathaus hin.

Bei der Landtagswahl am Sonntag müsse es in den Wahllokalen und beim anschließenden Auszählen der Stimmen im Interesse der gesundheitlichen Sicherheit coronagerecht zugehen. Ein Wahlhelfer werde am Eingang des Wahllokals stehen, um dafür, zu sorgen, dass es keine unnötigen Menschenansammlungen im Wahlraum geben wird. Die Stadt bittet jetzt schon «um Verständnis, wenn Wähler unter Umständen einige wenige Minuten warten müssen, bevor sie in das Wahllokal gehen können».

Die Stadtverwaltung bittet die Wähler, zur Wahl den eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Wähler haben weiter ihre eigene medizinische Mund- und Nasenschutzmaske oder eine FFP2-Maske von zu Hause mitzubringen und sie spätestens kurz vor Eintritt in das Wahlgebäude aufzuziehen, macht das Rathaus auf die Bestimmungen aufmerksam. Ausnahmen sind lediglich aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Auch im Wahllokal gelten die bekannten AHA-Regeln, wie Abstand halten und das Desinfizieren der Hände im Eingangsbereich.

 

«Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen», verweist die Stadtverwaltung auf eine Entscheidung des Innenministeriums. Für die Wahlhelfer selbst stellt die Stadt Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung, zudem kommen Plexiglaselemente zum Schutz der Wahlhelfer zum Einsatz.

Menschen, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, wie etwa Fieber, trockener Husten oder auch eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Das gilt auch für Menschen, die während der zehn Tage vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Für Menschen, die kurzfristig erkranken, besteht am Wahltag bis 15 Uhr die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.


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