Aus dem Rathaus Baden-Baden
Bald beginnt der Ernst des Lebens für die kleinen Baden-Badener – Aufnahmetermine der Erstklässler

Baden-Baden, 06.02.2025, Bericht: Rathaus Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026, das am 1. August 2025 startet, sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Eltern/Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.
Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Schritten: Im ersten Schritt (dieser lief bereits im November 2024) wurden die zukünftigen Erstklässler an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet. Im zweiten Schritt (bis März 2025) wird der zukünftige Erstklässler durch die Grundschule aufgenommen. Es erfolgt der Bescheid über eine eventuelle Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung. Die Schulfähigkeit wird festgestellt und ein eventueller Schulbezirkswechsel geklärt. In der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres (September 2025) finden mit Schritt drei die Einschulungsfeiern der neuen Erstklässler statt. Über den genauen Termin werden die Eltern/Erziehungsberechtigen von den jeweiligen Grundschulen direkt informiert.
Zu den Anmeldeterminen für die einzelnen Grundschulen: In der Grundschule Baden-Oos (Ooser Hauptstraße 30) geht die Aufnahmebestätigung an die Eltern/Erziehungsberechtigten per Post bis Ende März. Auch in der Grundschule Balg (Balger Hauptstraße 59) und der Grundschule Cité (Breisgaustraße 21) erfolgt die Aufnahmebestätigung an die Eltern per Post. Die Anmeldung für die Grundschule Ebersteinburg (Ebersteinburger Straße 54) ist am Freitag, 21. Februar, von 15 bis 17 Uhr, für die Grundschule Haueneberstein (Alte Dorfstraße 12) am Montag, 24. Februar, und am Dienstag, 25. Februar, jeweils von 8 bis 17 Uhr. Bei der Grundschule Klosterschule Lichtental (Hauptstraße 40) sind die Anmeldetermine bereits am Dienstag, 11. Februar, sowie am Donnerstag, 13. Februar, jeweils von 9 bis 12 Uhr. Für die Grundschule Sandweier (Westring 1) geht die schriftliche Aufnahmebestätigung wiederum den Eltern/Erziehungsberechtigten per Post zu.
Bei der Grundschule Steinbach (Meister-Erwin-Straße 5) ist die Anmeldung ebenfalls schon am Dienstag, 11. Februar, und zwar von 8 bis 16 Uhr. Für die Schüler der Theodor-Heuss-Grundschule (Rheinstraße 42) kommt die Aufnahmebestätigung auch per Post an die Eltern/Erziehungsberechtigten. Der Anmeldetermin für die Grundschule Varnhalt (Weinsteige 17) ist am Dienstag, 18. Februar, von 14 bis 16 Uhr, für die Grundschule Neuweier (Weinstraße 16) am Freitag, 21. Februar, von 10 bis 12 Uhr. In Varnhalt und Neuweier ist die Aufnahme jeweils für beide Schulen an beiden Standorten möglich. Bei der Vincenti-Grundschule (Vincentistraße 2) ist die Aufnahme inklusive Schulreifeprüfung am Donnerstag, 13. Februar, von 15 bis 16 Uhr, nach Terminvereinbarung. Die Aufnahmebestätigung erfolgt an die Eltern/Erziehungsberechtigten per Post. Die Aufnahmetermine der Grundschule der Schulstiftung Pädagogium sind ganzjährig nach Vereinbarung möglich. Zuvor ist dennoch eine Anmeldung an der für das Kind zuständigen städtischen Grundschule zwingend erforderlich.
Neben den Terminen sind folgende Vorgaben zu beachten: Über die Einschulung entscheiden die Schulleiter der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt werden und werden von dort an die gewünschte Schule weitergegeben. Die Entscheidung trifft der Geschäftsführende Schulleiter. Anträge auf Schulbezirksänderungen müssen für die Grundschule des Pädagogiums nicht gestellt werden, hier ist lediglich die Anmeldebestätigung an der zuständigen Grundschule vorzulegen. Die städtische Abteilung Schule und Sport bittet die Eltern/Erziehungsberichtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







