Aus dem Rathaus Baden-Baden

Den „Lappen“ abgeben – In Baden-Baden jetzt Umtausch alter Papierführerscheine

Den „Lappen“ abgeben – In Baden-Baden jetzt Umtausch alter Papierführerscheine
Foto: Archiv

Baden-Baden, 18.04.2023, Bericht: Rathaus Die Zeit der alten Führerscheine ist vorbei und der Umtausch in fälschungssichere EU-Kartenführerscheine bereits in vollem Gange.

Konkret bedeutet das auch für viele Bürgerinnen und Bürger in Baden-Baden, sich für den Umtausch des eigenen Führerscheins an den entsprechenden Fristen zu orientieren. Der Umtausch des Papierführerscheins erfolgt gestaffelt nach dem Geburtsjahr; der Umtausch des Kartenführerscheins erfolgt gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen von vor 1953 geborenen Inhabern bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Von 1953 bis 1958 Geborene mussten ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 umtauschen, von 1959 bis 1964 Geborene bis zum 19. Januar 2023. Wer von 1965 bis 1970 geboren ist, hat noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit, seinen Führerschein umzutauschen. Wer 1971 oder später geboren ist, kann sich noch bis zum 19. Januar 2025 Zeit lassen.

Bei Führerscheinen, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Führerscheine die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden, Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 bis zum 19. Januar 2027 und Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 bis zum 19. Januar 2028. Führerscheine aus dem Jahr 2008 müssen bis zum 19. Januar 2029, aus dem Jahr 2009 bis 19. Januar 2030, aus dem Jahr 2010 bis 19. Januar 2031 und aus dem Jahr 2011 bis 19. Januar 2032 getauscht werden. Führerscheine, die im Jahr 2012 und bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

 

Der Umtausch des Nationalen Führerscheins in einen EU-Scheckkartenführerschein muss schriftlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern. Sinnvoll ist eine Antragsstellung bereits ab einem halben Jahr vor Ablauf der Gültigkeit.

Für die Bearbeitung des Umtausch-Antrags werden zu dem Antragsformular, welches ganz bequem als Download auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Führerscheine www.baden-baden.de erhältlich ist, noch die Kopie des gültigen Ausweisdokuments, eine Kopie des aktuellen Führerscheins sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als ein Jahr ist, benötigt. Die Kosten für den Umtausch in einen Scheckkartenführerschein liegen derzeit bei 25,30 Euro.

Der Antrag kann auf drei verschiedenen Wegen gestellt werden. Erstens persönlich, dies geht derzeit allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Internetseite termin-online-buchen.de. Weiterhin ist die Antragstellung auf postalischem Weg möglich. Wer im Einzugsgebiet einer Ortsverwaltung wohnt, kann den Antrag auch bei der Ortsverwaltung abgeben. Hier sind die jeweiligen Öffnungszeiten (mit oder ohne Termin) zu beachten. Seit einiger Zeit bietet die Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung Baden-Baden bei persönlicher Antragsstellung an, den alten Führerschein direkt vor Ort mit einem entsprechenden zeitlichen Puffer zu entwerten. Dies hat den Vorteil, dass der neue EU-Kartenführerschein nicht persönlich abgeholt werden muss, er wird dann direkt dem Antragsteller nach Hause geschickt.

Weitere Informationen zum Führerschein-Umtausch gibt es auf der städtischen Homepage unter www.baden-baden.de sowie auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg unter vm.baden-wuerttemberg.de. Fragen beantwortet die Fahrerlaubnisbehörde unter der Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder während den Telefonsprechzeiten dienstags bis donnerstags von 8 bis 11 Uhr unter der Rufnummer 07221 93-29194.




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