Aus dem Rathaus Baden-Baden

Der Winter ist da - Winterdienst der Stadt Baden-Baden steht in den Startlöchern – Bundesgerichtshof: Keine allgemeine Streupflicht auf Straßen und Plätzen

Der Winter ist da - Winterdienst der Stadt Baden-Baden steht in den Startlöchern – Bundesgerichtshof: Keine allgemeine Streupflicht auf Straßen und Plätzen
Im Baubetriebshof sind alle Vorbereitungen für den ersten Schnee auf den Straßen getroffen. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 20.11.2018, Bericht: Rathaus Die Stadtverwaltung ist auf den Winter eingestellt. Im Baubetriebshof sind alle Vorbereitungen getroffen. Nach der Winterdienst-Regelung ist jede Straße in eine bestimmte Kategorie eingestuft.

Priorität haben für die Räumdienste die Hauptverkehrsstraßen, Steigungsstrecken, die Routen der Bus-Linien der Baden-Baden-Linie, BBL, und die Balger Straße bis zur Stadtklinik. Auch ebene Wohnstraßen werden vom Schnee befreit. Allerdings haben diese Straßen verständlicherweise nur eine untergeordnete Priorität.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht keine allgemeine Streupflicht auf allen Straßen und Plätzen. Die Pflicht zum Streuen besteht nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen innerhalb der geschlossenen Ortschaften auf den Fahrbahnen. Beide Voraussetzungen müssen dabei zugleich erfüllt sein. Die Pflicht zum Streuen besteht zudem offiziell nur bis 21 Uhr. In Extremfällen arbeiten die Männer mit ihren Winterdienstfahrzeugen jedoch länger. Die Polizei hat die Möglichkeit, bei Vereisung der Wolfsschlucht auch mitten in der Nacht Streu- und Räumfahrzeuge zu alarmieren.

In diesem Zusammenhang empfiehlt die Stadt-Pressestelle allen Verkehrsteilnehmern, sich auf die winterlichen Straßenbedingungen vorzubereiten: Autofahrer sollten spätestens jetzt Winterreifen aufziehen und die Schneeketten im Kofferraum bereitlegen. Denn in Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall könnte dem Fahrer der Versicherungsschutz versagt werden. Bei außergewöhnlich starken Schneefällen ist zudem einzuplanen, dass mit dem Auto je nach Wohnlage nicht direkt vor die Haustür gefahren werden kann.

Fahrer mit sommerbereiften Fahrzeugen sollten bei winterlichen Straßenbedingungen auf die Busse der BBL umsteigen. Schon alleine deswegen, um mit ihren nicht jahreszeitgemäß ausgestatteten Fahrzeugen andere nicht zu behindern, vor allen Dingen nicht die Streudienste. Gleichzeitig bittet die Stadt, auf schmaleren Seitenstraßen so zu parken, dass die Winterdienstfahrzeuge auch passieren können.

Für alle Fälle hat der Baubetriebshof im Stadtkreis über 200 Streukisten aufgestellt. Aus ihnen können Autofahrer und Anwohner Streumaterial entnehmen und streuen, wenn es auf der Straße mal nicht weitergeht oder ein Gehweg zu glatt ist.


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