Ausschreibung Jahresprogramm 2022

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Nur Ortsteile Rebland und Ebersteinburg aufgenommen – „Förderangebot für strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden“

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Nur Ortsteile Rebland und Ebersteinburg aufgenommen – „Förderangebot für strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden“
Das Rebland und Ebersteinburg wurden in das Förderprogramm aufgenommen. Foto: Archiv

Baden-Baden, 17.07.2021, Bericht: Redaktion «Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, MLR, hat das Jahresprogramm 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, ELR, mit Bekanntmachung vom 2. Juli 2021 im Staatsanzeiger ausgeschrieben», teilte das Rathaus in Baden-Baden gestern mit.

Mit dem Entwicklungsprogramm habe das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Auf Anfrage von goodnews4.de, weshalb lediglich Interessenten aus Rebland und Ebersteinburg sich für das Förderprogramm bewerben können, es aber auch beispielsweise in Haueneberstein oder Sandweier ländlichen Raum gibt, erklärte Rolf Basse vom Fachbereich Planen und Bauen, Stabsstelle «Zentrale Entwicklungsplanung/Mobilität», dass «nicht nur für private Bauvorhaben, sondern auch für gewerbliche und für kommunale Bauvorhaben Anträge gestellt werden» können. In den vergangenen Jahren sei so der Neubau als Baulückenschluss im alten Ortskern als privates Bauvorhaben, der Neubau einer Lagerhalle eines holzverarbeitenden Betriebes als gewerbliches Bauvorhaben und die Erneuerung einer Stützmauer und des Geländers als kommunales Bauvorhaben gefördert worden. «Da im Stadtkreis das Rebland und Ebersteinburg die Kriterien für das Förderprogramm ELR des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erfüllen, wurden diese beiden Ortsteile in das Förderprogramm aufgenommen», teilte Rolf Basse weiter mit.

Gefördert werden sollen nach Angaben des Rathauses Projekte, «die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen». Ziel des Jahresprogramms sei, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können Kommunen, aber beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Im Förderschwerpunkt «Grundversorgung» stehe die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. So werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe gefördert. «Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören», heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus weiter. «Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent (gegebenenfalls 35 Prozent bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.»

Im «Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung» gehe es um die Förderung zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne «insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.» Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liege der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit betrage grundsätzlich 20.000 Euro für Modernisierung oder Neubau, bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werde etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2022 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt «Arbeiten» werden nach Angaben des Rathauses vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus seien Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen förderfähig, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.

Zudem gebe es einen CO2-Speicherzuschlag. «Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk wie etwa Holz einsetzt», könne grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, «sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist».

 

Das Rathaus Baden-Baden zum Antragsverfahren: Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Stadt Baden-Baden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 30. August dieses Jahres bei der Stadt Baden-Baden bei Rolf Basse, Fachbereich Planen und Bauen, oder bei den Ortsverwaltungen in Ebersteinburg beziehungsweise im Rebland abgeben werden. Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wendet sich an folgende Ansprechpartner, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen: Stefanie Ganter, beratende Planerin von Schöffler.stadtplaner.architekten, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 0721/83103-20 oder an Rolf Basse, Fachbereich Planen und Bauen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 07221/93-2564 sowie an Ulrich Hildner, Ortsvorsteher Rebland, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 07221/93-1261 oder an Josef Benz, Ortsvorsteher Ebersteinburg, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 07221/93-2510.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2022 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben sollte eine Baugenehmigung oder wenigstens ein positiver Bauvorbescheid vorliegen. Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden sich im Internet unter mlr.baden-wuerttemberg.de oder unter Info Antragstellung bei rp.baden-wuerttemberg.de


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