Aus dem Rathaus Baden-Baden

Feuerwerk in der Innenstadt – Gegenüber der Stadtverwaltung Baden-Baden angezeigt

Feuerwerk in der Innenstadt – Gegenüber der Stadtverwaltung Baden-Baden angezeigt
Foto: Archiv

Baden-Baden, 02.12.2022, Bericht: Rathaus In der Innenstadt wird am Freitag, 2. Dezember, im Zeitraum von 21 bis 22 Uhr, ein Feuerwerk abgebrannt.

Das Feuerwerk wurde gegenüber der Stadtverwaltung Baden-Baden rechtzeitig angezeigt. Einer Genehmigung bedarf es grundsätzlich nicht. Es genügt die Anzeige von pyrotechnischen Effekten.

Das städtische Fachgebiet Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass die Anzeige und das Abbrennen von pyrotechnischen Effekten in Baden-Baden ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker mit einer entsprechenden Erlaubnis gestattet ist. Ein Abbrennen von pyrotechnischen Effekten durch Privatpersonen ist grundsätzlich nicht zulässig. Jedes angezeigte Feuerwerk wird in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, wie der Feuerwehr und dem Umwelt- und Arbeitsschutz, überprüft. Bei Vorliegen von Versagungsgründen, wie beispielsweise einer Waldbrandgefahr oder bei umweltrechtlichen Versagungsgründen, wird das Abbrennen des Feuerwerks untersagt.

 

Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.


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