Aus dem Rathaus Baden-Baden

Feuerwerk in Steinbach – Einer Genehmigung bedarf es grundsätzlich nicht

Baden-Baden, 30.10.2025, Bericht: Rathaus In Steinbach wird am Samstag, 8. November, gegen 21.30 Uhr, ein Feuerwerk abgebrannt.

Das Feuerwerk wurde gegenüber der Stadtverwaltung rechtzeitig angezeigt. Einer Genehmigung bedarf es grundsätzlich nicht. Es genügt die Anzeige von pyrotechnischen Effekten. Das Rathaus weist darauf hin, dass die Anzeige und das Abbrennen von pyrotechnischen Effekten in Baden-Baden ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker mit einer entsprechenden Erlaubnis gestattet ist. Ein Abbrennen von pyrotechnischen Effekten durch Privatpersonen ist grundsätzlich nicht zulässig.

 

Jedes angezeigte Feuerwerk wird in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden wie der Feuerwehr, dem Umwelt- und Arbeitsschutz et cetera überprüft. Bei Vorliegen von Versagungsgründen, wie beispielsweise einer Waldbrandgefahr oder bei umweltrechtlichen Versagungsgründen, wird das Abbrennen des Feuerwerks untersagt.




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