Aus dem Rathaus Baden-Baden

Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid am 26. September – „Stadt Baden-Baden ist gesetzlich dazu verpflichtet“

Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid am 26. September – „Stadt Baden-Baden ist gesetzlich dazu verpflichtet“
Am 26. September entscheiden die Baden-Badener, ob der Bereich um die Fieser-Brücke zur Fußgängerzone wird. Foto: Archiv

Baden-Baden, 26.08.2021, Bericht: Rathaus In der vergangenen Woche haben alle Abstimmungsberechtigten in Baden-Baden eine Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid über die Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich der Reinhard-Fieser-Brücke erhalten.

Nachdem die Stadtverwaltung hierzu mehrere Anfragen aus der Bevölkerung erhalten hat, beantwortet sie die wichtigsten Fragen zur Broschüre und zum Bürgerentscheid.

Warum wurde die Broschüre erstellt?

Die Stadt Baden-Baden ist gesetzlich dazu verpflichtet, rechtzeitig vor Durchführung des Bürgerentscheids alle Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, welche Auffassung die Gemeindeorgane, also Oberbürgermeisterin und der Gemeinderat, sowie die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, die den Bürgerentscheid herbeigeführt haben, zu der beim Bürgerentscheid gestellten Frage vertreten.

Daher hat sich die Stadtverwaltung Baden-Baden dafür entschieden, dieser Pflicht durch Übersendung einer Informationsbroschüre nachzukommen. Darüber hinaus werden in der Broschüre viele weitere wissenswerte Punkte rund um den bevorstehenden Bürgerentscheid erläutert, um so die Thematik für die Bürgerschaft umfassend und objektiv darzustellen.

Wer hat die Broschüre erstellt?

Sowohl die Oberbürgermeisterin als auch die Gemeinderatsfraktionen waren für den redaktionellen Inhalt ihrer Stellungnahmen selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens. Auch sie konnten selbst und unabhängig entscheiden, wie sie die Bürgerinnen und Bürger über ihre Auffassung zur Fragestellung des Bürgerentscheids informieren.

Die Stadtverwaltung hatte hierbei jedoch die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, wonach die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen dürfen wie die Gemeindeorgane.

 

Anders als im Vorfeld von Wahlen waren die Gemeindeorgane dabei nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern konnten ihre eigene Sichtweise darlegen. Hierfür standen der Oberbürgermeisterin und den Gemeindefraktionen genauso wie den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens jeweils vier DIN A4-Seiten Platz zur Verfügung.

Die redaktionelle Verantwortlichkeit für die darüber hinaus gehenden Informationen oblag der Stadtverwaltung.

Aus welchem Grund haben Haushalte mehrere Broschüren erhalten?

Die Stadtverwaltung hat sich dafür entschieden, allen Abstimmungsberechtigten per Post eine Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid zukommen zu lassen.

Eine andere Form der Übersendung – beispielweise der Versand von lediglich einer Informationsbroschüre an alle Angehörigen eines Haushalts – hätte nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit garantiert, dass auch alle Abstimmungsberechtigten Zugang zu den notwendigen Informationen erhalten hätten, womit die Gefahr bestanden hätte, dass die Stadt Baden-Baden gegen ihre Informationspflicht verstoßen hätte.

Weitere Informationen

Die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid wurde allen Abstimmungsberechtigten in Baden-Baden zugeschickt. Darüber hinaus liegt die Broschüre zum Mitnehmen in den Bürgerbüros, den Ortsverwaltungen und weiteren städtischen Dienststellen aus. Unter www.baden-baden.de/buergerentscheid steht sie auch auf der Webseite der Stadt Baden-Baden zum Download zur Verfügung. Bei weiteren Fragen zum Bürgerentscheid können sich Interessierte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an die Stadtverwaltung wenden.

Hintergrund

Die Frage der verkehrlichen Nutzung des Bereichs rund um die Reinhard-Fieser-Brück wird bereits länger gegensätzlich diskutiert. Die erforderliche Sanierung Anfang 2020 löste eine erneute Debatte aus. Am 26. September, dem Tag der Bundestagswahl, erfolgt in Baden-Baden ein Bürgerentscheid über die Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich der Reinhard-Fieser-Brücke. Die beim Bürgerentscheid mit «Ja» oder «Nein» zu beantwortende Frage lautet: «Wollen Sie, dass der Bereich von den Kurhaus-Kolonnaden inklusive der Fieser-Brücke bis zur unteren Sophienstraße und die Kreuzstraße zur Fußgängerzone wird?»


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