Anträge über Stadtverwaltung stellen

Für 2022 erneut Fördermöglichkeiten „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ – Für Kommune, gewerblichen Betrieb, Privatperson oder Verein

Für 2022 erneut Fördermöglichkeiten „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ – Für Kommune, gewerblichen Betrieb, Privatperson oder Verein
Auch das Rebland – hier die Yburgstraße – hat mithilfe einer ELR-Förderung viele Projekte umsetzen können. Foto: Ulrich Hildner

Baden-Baden, 17.03.2021, Bericht: Rathaus Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, sowohl für private, gewerbliche als auch öffentliche Projekte eine Förderung für das Jahr 2022 zu beantragen.

In diesem Zusammenhang informiert die Stadtverwaltung über die «Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2022 – gut wohnen, leben und arbeiten im Rebland». Ziel des ELR ist es, in ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Das Rebland hat in den letzten Jahren mithilfe einer ELR-Förderung viele zukunftsweisende Projekte umsetzen können.

Wer kann einen Förderantrag stellen? Die ELR-Förderung richtet sich an die Kommune, an gewerbliche Betriebe und an Privatpersonen oder auch Vereine. Beispielsweise können Maßnahmen im Bereich der Gebäudeumnutzung mit 30 Prozent der Nettokosten, bis zu einer Summe von 50.000 Euro pro Wohneinheit, gefördert werden. Gebäude¬sanierungen sowie ortsbildgerechte Baulückenschließungen können ebenfalls mit 30 Prozent, bis zu einer Summe von 20.000 Euro pro Wohneinheit, unterstützt werden. Bei gewerblichen Anträgen, wie zum Beispiel einer Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens, liegen die Fördersätze zwischen 10-30 Prozent der Nettokosten, bis zu einer Summe von maximal 200.000 Euro.

 

Wer eines der oben genannten Vorhaben plant, kann einen Antrag auf eine Förderung über die Stadt Baden-Baden stellen. Interessierte nehmen, auch für weitere Informationen, unverbindlich Kontakt auf mit folgenden Ansprechpartnern: Stefanie Ganter, beratende Planerin von Schöffler.stadtplaner.architekten, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 0721/83103-20, Rolf Basse, Stadt Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel: 07221/93-2564 sowie Ulrich Hildner, Ortsvorsteher Rebland, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon: 07221/93-1261.

Die Stadtverwaltung erwartet die neue Programmausschreibung für das Förderjahr 2022 Mitte 2021. Der Abgabetermin für Förderanträge bei der Stadt Baden-Baden oder der Ortsverwaltung Rebland wird voraussichtlich Anfang September 2021 sein. Eine ELR-Förderung ist nicht möglich, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden, eine Kombination mit Energiesparprogrammen muss abgeklärt werden. Mit dem Projekt darf nicht vor Programmaufnahme begonnen werden, also nicht vor Frühjahr 2022. Ebenfalls weisen die Verantwortlichen darauf hin, dass die Projekte bei Antragstellung mindestens den Stand der positiv beschiedenen Bauvoranfrage erreicht haben müssen und es keine Garantie auf Förderung gibt.

Nähere Informationen finden sich auch auf den Internetseiten des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz oder beim Regierungspräsidium unter mlr.baden-wuerttemberg.de


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