Aus dem Rathaus Baden-Baden

Geld für Baden-Badener Vereine – Antragstellung ab sofort möglich

Geld für Baden-Badener Vereine – Antragstellung ab sofort möglich
Foto: Archiv

Baden-Baden, 27.01.2024, Bericht: Rathaus Bereits Ende 2021 wurde die Vereinsförderung der Stadt Baden-Baden durch den Gemeinderat neu aufgestellt, um Vereine, deren Tätigkeit in überwiegend öffentlichem Interesse liegt, verstärkt zu fördern. Besonders auch Vereine mit dem Fokus auf Kinder- und Jugendarbeit erhalten seither deutlich mehr Förderung.

Auch im neuen Doppelhaushalt 2024/25 der Stadt Baden-Baden sind hierfür wieder Gelder bereitgestellt worden und ab sofort können auch die Anträge für das Jahr 2024 gestellt werden. Noch nicht gestellte Anträge für das Jahr 2023 können noch nachgereicht werden und müssen bis spätestens 28. Februar eingegangen sein.

Voraussetzungen für eine Förderung sind die Eintragung der Vereine ins Vereinsregister, der Sitz und die Tätigkeit in Baden-Baden, die überwiegende Tätigkeit im öffentlichen Interesse (Musik, Kultur, Heimatpflege oder Sport), Mitgliedsbeiträge von mindestens 24 Euro oder mitgliedschaftliche Pflichten sowie eine Mitgliederzahl von mindestens 20 Personen. Die Grundförderung ist nach der Mitgliederzahl des Vereins gestaffelt. Hinzu kommt die Förderung der Jugendlichen, wenn die Vereinbarung zum Jugendschutz und das Zertifikat «Jugendfreundlicher Verein» vorliegen. Eine weitere Förderung kann für Betriebskosten für Gebäude, Noten oder Instrumente, Investitionskosten, spezielle Projekte oder Übungsleiter beantragt werden.

 

Ausführliche Informationen rund um die Förderung, Kontaktdaten sowie die Antragsformulare für Grund- und Jugendförderung sind auf der Homepage www.baden-baden.de/vereinsfoerderung zu finden. Die Anträge können online eingereicht werden und werden nach Prüfung ausbezahlt.




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