Aus dem Rathaus Baden-Baden
Historisches Datum für Ebersteinburg – Eingemeindung vor 50 Jahren – Ebersteinburger entschieden sich für Baden-Baden – Teil 1

Baden-Baden, 04.11.2021, Bericht: Robert Kronimus Die Eingemeindung der Gemeinde Ebersteinburg jährt sich am 1. Januar 2022 zum fünfzigsten Mal.
Es war die erste Eingemeindung einer bis dahin selbstständigen Gemeinde nach Baden-Baden seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Land Baden-Württemberg.
Voraus gingen zu Anfang der 1970er Jahren längere Verhandlungen zwischen beiden Gemeinden im Rahmen der baden-württembergischen Gemeindereform. Am 5. September 1971 hatten die Ebersteinburger Bürger die Möglichkeit, sich für oder gegen die Eingliederung ihrer Gemeinde nach Baden-Baden zu entscheiden. 403 der 704 abgegebenen Stimmen waren für einen Anschluss. Daraufhin präzisierten die Verantwortlichen beider Kommunen in intensiven Verhandlungen einen zuvor schon erarbeiteten Fusionsvertrag, der am 16. November 1971 im Rathaus Baden-Baden durch Oberbürgermeister Dr. Walter Carlein und Bürgermeister Karl Schwarz feierlich unterzeichnet wurde. Somit wurde Ebersteinburg zur «Sonnenterasse Baden-Badens», erinnerte sich der Baden-Badener OB später.
Durch seine etwas abgelegene Lage stand Ebersteinburg mit seinen rund 1.100 Einwohnern immer im Schatten Baden-Badens, das im Laufe der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch mehrere Eingemeindungen stark gewachsen war. Ebersteinburg war seit 1912 an die Wasserversorgung Bäder- und Kurstadt angeschlossen. In den schwierigen Jahren nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Wasserversorgung sanierungsbedürftig. Eine mögliche Lösung dieses Problems sah man in Ebersteinburg in einem politischen Zusammenschluss mit der Stadt im Oostal.
Diese Idee scheiterte damals jedoch an einer Abstimmung der Ebersteinburger Bürger, die sich am 4. November 1951 mit deutlicher Mehrheit gegen den Anschluss an Baden-Baden aussprachen: Von 545 Stimmberechtigten votierten 320 für die weitere Selbstständigkeit. Die Wahlbeteiligung lag bei 86 Prozent. Jedoch: Die Wasserversorgung besserte sich trotz Sanierung der Leitungen 1952 nicht, weshalb die Ebersteinburger 1958 einen Vertrag mit der Stadt Gaggenau schlossen und sich das Problem zunächst erledigte.
Um 1970 war Ebersteinburg eine kleine Gemeinde im Landkreis Rastatt, die von Baden-Baden und Gaggenau abhängig war und sich an beiden orientierte. Doch ihre wirtschaftliche Lage war schwierig: Gastronomie und Arbeitsplätze gingen zurück, die Verwaltung war unzulänglich, die Erschließungskosten für neue Häuser waren hoch und die finanzielle Situation im Allgemeinen schwierig. Zudem waren viele Einwohner nur mit ihrem Zweitwohnsitz in Ebersteinburg gemeldet. Zahlreiche Ebersteinburger arbeiteten in Baden-Baden. Und nicht wenige Schüler besuchten in der Kurstadt höhere Schulen. Teilweise waren auch Familien aus der Stadt nach Ebersteinburg gezogen, die sich dort bald heimisch fühlten. Baden-Baden hingegen prosperierte, der Kur- und Erholungsbetrieb nahm zu, und nicht nur der Tourismus brachte Geld in die Kassen.
Als der baden-württembergische Landtag im Rahmen der Gebiets- und Gemeindereform am 7. März 1968 das Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden verkündete, kam die Idee einer Vereinigung beider Orte wieder auf. Ende des Jahres 1970 wurden entsprechende Verhandlungen aufgenommen wurden, bei denen man sich nach langem Ringen - und nachdem Ebersteinburg einige Vorteile zugesichert worden waren - auf einen Fusionsentwurf einigen konnte, der durch die Abstimmung ab 5. September 1971 bestätigt wurde.
Der Gedanke einer Eingemeindung Ebersteinburgs nach Baden-Baden stieß nicht nur auf Zustimmung. Zwar war sie von den politischen Akteuren auf beiden Seiten größtenteils gewollt, allerdings gab es auch Gegenstimmen. Vor allem die Baden-Badener SPD-Fraktion sprach sich dagegen aus. Und in Ebersteinburg wurde über Flugblätter Stimmung gegen die Fusion gemacht.
Der Baden-Badener Oberbürgermeister Dr. Carlein freilich erklärte alle Bedenken für unbegründet: Der Fusionsvertrag sei lange und durchdacht ausgearbeitet und enthalte für beide Seiten nur Vorteile.
Beim gesamten Eingliederungsverfahren spielte auch die Weigerung Baden-Badens, Teil des Landkreises Rastatt zu werden und somit seine Eigenständigkeit als Stadtkreis zu verlieren, eine bedeutsame Rolle. Und zudem beeinflusste die Eingemeindung Ebersteinburgs auch die weiteren beziehungsweise schon teilweise laufenden Eingliederungsverfahren von Varnhalt, Steinbach, Neuweier, Haueneberstein und Sandweier, die in den folgenden Jahren ebenfalls zu Baden-Badener Stadtteilen werden sollten.
Mit der Entscheidung der Ebersteinburger Bürger für Baden-Baden und der beiderseitigen Unterzeichnung des Fusionsvertrags stand einer Eingliederung nichts mehr im Wege. In Baden-Baden ist man auch heute noch über die Ebersteinburger Entscheidung froh, den unter der Burg Alteberstein gelegenen Stadtteil aufgenommen zu haben. Und in Ebersteinburg freut man sich längst, Teil der Bäder- und Kurstadt zu sein, die nun auch zum Weltkulturerbe zählt.
Die Teile 2 bis 4 folgen.
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