Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Bei Einsatz in Haueneberstein – Feuerwehrmann musste zur Seite springen – Rabiater Autofahrer vor Gericht

Bei Einsatz in Haueneberstein – Feuerwehrmann musste zur Seite springen – Rabiater Autofahrer vor Gericht
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 04.07.2020, Bericht: Staatsanwaltschaft Ein zur Tatzeit 20-jähriger deutscher Staatsangehöriger muss sich am 07. Juli 2020 um 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Rastatt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehreren Fällen und weiterer Straftaten verantworten.

Bei einem Feuerwehreinsatz am 30. Juni 2019 in Baden-Baden-Haueneberstein war die Durchgangsstraße gesperrt worden. Um die Drehleiter, die für eine Personenrettung ausgefahren wurde, zu sichern, stellte ein Feuerwehrmann Pylonen auf. Dem Angeklagten sei die Sperrung gleichgültig gewesen. Unter Beschleunigung seines Pkw sei er auf den Feuerwehrmann zugefahren, um die Weiterfahrt zu erzwingen. Um nicht von dem Auto erfasst zu werden, habe der Geschädigte zur Seite springen müssen. Einer der Stützfüße der Drehleiter sei fast umgefahren worden.

Nachdem wegen dieses Vorfalles, der sich rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr darstellt, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war, wurde der Angeklagte am 14. September 2019 in Baden-Baden in einem anderen hochwertigen Fahrzeug angetroffen. Er habe das Fahrzeug am Augustaplatz auf einem nur für den Linienverkehr freigegebenen Haltestellenbereich abgestellt und einen Busfahrer, der ihn zur Weiterfahrt aufgefordert habe, mit üblen Worten beleidigt. Als der Geschädigte von dem Kennzeichen ein Foto habe fertigen wollen, sei der Angeklagte mit aufheulendem Motor und beschleunigt auf ihn losgefahren. Obwohl der Geschädigte noch zur Seite gesprungen sei, sei er vom Pkw des Angeklagten erfasst, glücklicher Weise aber nicht verletzt worden.

Das Gericht hat zur Aufklärung des Sachverhalts zahlreiche Zeugen geladen.


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