Aus dem Rathaus Baden-Baden

Jetzt beginnt der Ernst des Lebens auch für kleine Baden-Badener – Anmeldetermine für Erstklässler zum neuen Schuljahr

Jetzt beginnt der Ernst des Lebens auch für kleine Baden-Badener – Anmeldetermine für Erstklässler zum neuen Schuljahr
Foto: Archiv

Baden-Baden, 26.10.2022, Bericht: Rathaus Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024, das am 1. August 2023 startet, sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 geboren sind, können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind bereits jetzt zur Schule anmelden.

Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren erfolgt in drei Stufen: Schritt 1 (im November 2022) ist die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler an der für das Kind zuständigen Grundschule, die zwingend erforderlich ist, auch wenn das Kind an einer Privatschule eingeschult werden soll. Vorzulegen ist hier die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Information an die Grundschule, soweit die Eltern eine Beschulung an einem SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum, also einer Sonderschule) oder einer Privatschule wünschen. Auch sind Vorgespräche nötig, um die Schulfähigkeit beziehungsweise Schulreife festzustellen. Schritt 2 (bis März 2023) ist dann die Aufnahme der zukünftigen Erstklässler durch die Grundschule. Die Eltern erhalten einen Bescheid über eine eventuelle Zurückstellung oder frühzeitige Einschulung des Kindes. Dabei wird auch ein eventueller Schulbezirkswechsel angesprochen sowie der zukünftig besuchte Schulort geklärt (Privatschulen unterliegen keinem Schulbezirk) und die Schulfähigkeit festgestellt (erfolgt an der staatlichen Schule). Als Schritt 3 (September 2023) finden in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres die Einschulungsfeiern der neuen Erstklässler statt. Über die genauen Termine werden die Erziehungsberechtigten von den jeweiligen Grundschulen direkt informiert.

 

Die Anmeldetermine für die einzelnen Schulen sind unterschiedlich: In der Grundschule Baden-Oos, Ooser Hauptstraße 30, findet am Montag, 14. November, 18 Uhr, ein Elterninfoabend statt. Hier werden die Termine für das Einschulungsspiel am Montag, 21. November, ab 13.30 Uhr, vergeben. In der Grundschule Balg, Balger Hauptstraße 59, ist die Anmeldung am Donnerstag, 24. November, 13 bis 16 Uhr. Die Grundschule Cité, Breisgaustraße 21, versendet an die Familien aller in Frage kommenden Erstklässler die Anmeldeunterlagen und einen Erhebungsbogen, der bis zum 4. November zurückgegeben werden muss. Die Anmeldungen erfolgen dann am Mittwoch, 23. November, und am Donnerstag, 24. November. In der Grundschule Ebersteinburg, Ebersteinburger Straße 54, ist die Anmeldung am Montag, 28. November, 18 Uhr.

In der Grundschule Haueneberstein, Alte Dorfstraße 12, ist am Dienstag, 15. November, 19.30 Uhr, ein Elterninformationsabend und am Montag, 5. Dezember, von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr die Anmeldung. In der Grundschule Klosterschule Lichtental, Hauptstraße 40, können die Kinder am Mittwoch, 30. November, von 9 bis 12 Uhr angemeldet werden. In der Grundschule Sandweier, Westring 1, ist ein Elterninfoabend am Donnerstag, 17. November, 19 Uhr, die Anmeldung ist bis Mittwoch, 7. Dezember, möglich. In der Grundschule Steinbach, Meister-Erwin-Straße 5, werden beim Elternabend am Mittwoch, 9. November, 19 Uhr, Erhebungsbögen ausgegeben, die bis Freitag, 9. Dezember, zurückgegeben werden müssen. An der Theodor-Heuss-Grundschule, Rheinstraße 42, ist die Anmeldung von Dienstag, 8. November, bis Donnerstag, 10. November, jeweils in der Zeit von 8 bis 15 Uhr möglich.

Die Grundschule Varnhalt, Weinsteige 17, und die Grundschule Neuweier, Weinstraße 16, haben am Mittwoch, 16. November, 19.30 Uhr, einen gemeinsamen Elterninfoabend in der Yburghalle Varnhalt. Hier werden die Erhebungsbögen ausgegeben, welche bis zum Freitag, 9. Dezember, zurückgegeben werden müssen. Die Vincenti-Grundschule, Vincentistraße 2, hat ihren Anmeldetermin am Freitag, 18. November, von 8 bis 16 Uhr. Bei der Grundschule Pädagogium ist die Anmeldung ganzjährig nach Vereinbarung möglich. Vorher ist jedoch die Anmeldung an der für das Kind zuständigen städtischen Grundschule zwingend erforderlich.

Neben den Anmeldeterminen bittet das städtische Fachgebiet Schule und Sport, auch folgende Vorgaben zu beachten: Über die Einschulung entscheiden die Schulleiter der für den Schulbezirk zuständigen Schule. Über Anträge auf Zurückstellung entscheidet die jeweilige Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Anträge auf Schulbezirksänderungen können nur an der zuständigen Schule gestellt und von dort an die gewünschte Schule weitergegeben werden. Die Entscheidung trifft dann der geschäftsführende Schulleiter. Anträge auf Schulbezirksänderungen für die Grundschule des Pädagogiums müssen nicht gestellt werden. Hier ist lediglich die Anmeldebestätigung an der zuständigen Schule vorzulegen. Das Fachgebiet Schule und Sport bittet die Erziehungsberechtigten darum, für ihre Kinder die Termine zur Bestätigung der Schulaufnahme beziehungsweise zu Antragstellungen in der für den Wohnbezirk zuständigen Schule wahrzunehmen.


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