Aus dem Rathaus Baden-Baden

Kartierungen in Baden-Baden – Grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten

Kartierungen in Baden-Baden – Grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten
Foto: Archiv

Baden-Baden, 15.05.2024, Bericht: Redaktion Sollten sich demnächst Besucher auch auf Privatgrundstücken in Baden-Baden aufhalten, hat dies einen guten Grund.

Im Rahmen von Erhebungen ist es Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Rechtliche Grundlage ist § 52 Naturschutzgesetz. Die Kartierenden betreten jedoch nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten, teilen die zuständigen Behörden mit. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine «Kartierbescheinigung» erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.

 

Bis Ende November werden in Baden-Baden Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie sowie weiteren Tieren und Pflanzen durchgeführt. Dabei wird die Gemarkungsfläche aber nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich Baden-Badens. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, LUBW.

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.




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