Aus dem Rathaus Baden-Baden

Lärm hat seine Grenzen – Laubbläser und Laubsammler nicht immer erlaubt

Lärm hat seine Grenzen – Laubbläser und Laubsammler nicht immer erlaubt
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 10.08.2021, Bericht: Rathaus Da beim städtischen Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz aktuell schon Beschwerden eingehen über die nicht gerade leise arbeitenden motorisierten Laubsammler und Laubbläser, informiert die Stadtverwaltung über die geltenden Vorschriften.

So ist der Betrieb dieser Geräte in Wohngebieten, dazu zählen auch Bereiche, die der Erholung dienen, wie Kur- und Klinikbetriebe und das Umfeld von Hotels, nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt. Generell, so die Stadtpressestelle, sollten die Bürger Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen.

Weitere Fragen zum Thema beantwortet das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz unter der Rufnummer 07221/93-1501.


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