Aus dem Rathaus Baden-Baden

Lärm ist Grund für Krankheiten – Rasenmähen nicht immer erlaubt

Lärm ist Grund für Krankheiten – Rasenmähen nicht immer erlaubt
Foto: Archiv

Baden-Baden, 20.09.2022, Bericht: Rathaus Im Rathaus gingen in der laufenden Gartensaison zwar keine Beschwerden über rasenmähende Nachbarn ein, doch ist das immer ein aktuelles Thema mit einer gewissen Brisanz.

So gibt es Gartenbesitzer, die zuweilen noch spät am Abend oder gar am Sonntagnachmittag ihren Rasen schneiden. Wann aber ist denn nun Rasenmähen eigentlich erlaubt?

Grundsätzlich darf an Sonn- und Feiertagen der Rasen nicht gemäht werden. Erlaubt hingegen ist es an Werktagen in Wohngebieten von 7 bis 20 Uhr. «Trotzdem sollte auf die Interessen der Nachbarn Rücksicht genommen werden», so die Stadtpressestelle. «Sicher muss der Rasen nicht erst abends um 19.30 Uhr zurückgeschnitten werden. Besonders dann nicht, wenn in der Nachbarschaft bereits kleine Kinder im Bett liegen. Aber auch das Bedürfnis nach Mittagsruhe sollte man respektieren. Zumindest in der Zeit von 13 bis 15 Uhr. Die Nachbarn werden es danken!»

 

Für weitere Fragen zum Thema steht das städtische Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz unter der Rufnummer 07221 93-1501 zur Verfügung.


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