Keine Beschränkungen der Besucherzahl

Neue Corona-Regeln im Klinikum Mittelbaden – „Besuche so kurz wie möglich halten“

Neue Corona-Regeln im Klinikum Mittelbaden – „Besuche so kurz wie möglich halten“
Für die Akutkliniken in Baden-Baden, Rastatt und Bühl gelten neue Corona-Regeln. Foto: Archiv

Baden-Baden, 28.08.2021, Bericht: Redaktion Zur von der Landesregierung kurzfristig am 25. August veröffentlichten neuen Corona-Verordnung nimmt das Klinikum Mittelbaden Stellung. Die aktualisierte Corona-Verordnung habe wichtige Änderungen für die Akutkliniken und die Pflegeheime zur Folge.

Erklärung des Klinikum Mittelbaden im Wortlaut:

In den Akutkliniken des Klinikums Mittelbaden gibt es keine Beschränkungen der Besucherzahl mehr. Die für nicht geimpfte oder genesene Besucher bis dato geltende Beschränkung auf einen Besucher pro Tag pro Patient ist aufgehoben. Die täglichen Besuchszeiten in den KMB-Akutkliniken sind von 12.00-19.00 Uhr und letzter Einlass ist um 18.45 Uhr. Das Klinikum bittet darum, die Besuche so kurz wie möglich zu halten. In den Patientenzimmern ist jeweils nur ein Besucher gleichzeitig pro Patient erlaubt aufgrund der geltenden Abstandsregeln. Nicht immunisierten (vollständig geimpften) Besuchern wird der Zutritt nur mit einem maximal 24 h alten negativen Antigen-Test oder mit einem maximal 48 h alten negativen PCR-Test gewährt. Die Testpflicht gilt weiterhin auch für Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche. Nur Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit. Der Zutritt immunisierter Besucher - ohne Symptome und mit Impf- oder Genesenen-Nachweis - ist ohne Corona-Test möglich.

 

Ab sofort sind die Besucher in den Krankenhäusern grundsätzlich nur noch zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist noch in folgenden Bereichen Pflicht: Zentrale Notaufnahme, Intensivstation und COVID-Station. Notfallpatienten der ZNA und deren Begleitpersonen benötigen zunächst lediglich eine medizinische Maske.

In den Pflegeeinrichtungen des Klinikums Mittelbaden bestehen keine Beschränkungen der Besucherzahl pro Tag. Für geimpfte und genesene Besucher (mit Nachweis) sowie für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Testpflicht. Für alle anderen Besucher ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Test (nicht älter als 24 h) oder negativem PCR-Test (nicht älter als 48 h) erlaubt. Während des gesamten Aufenthalts in den geschlossenen Räumen der Einrichtung und wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist ein medizinische Maske zu tragen. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Maskenpflicht.


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